Arbeitsrecht – gesetzliche Grundlagen deiner beruflichen Tätigkeit

Die meisten Menschen gehen ab einem Alter von spätestens 25 einer geregelten Beschäftigung nach. Die gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsrecht, über das sich viele Arbeitnehmer bisher allerdings nicht informiert haben. Dabei gibt es einige wichtige Regelungen, die im Arbeitsgesetz verankert sind und tagtäglich zur Anwendung gelangen.

In unserem Beitrag erfährst du, was man unter dem Arbeitsrecht versteht, welche Inhalte der Arbeitsvertrag hat und worum es sich beim Arbeitsgesetz handelt. Darüber hinaus klären wir darüber auf, was du beim Thema Internet am Arbeitsplatz beachten musst, wann eine Abmahnung rechtens ist und was du zum Thema Kündigung wissen solltest.

Was beinhaltet das Arbeitsrecht?

Der Begriff Arbeitsrecht ist eine Bezeichnung für zahlreiche Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen, die sich auf die nichtselbstständige Erwerbstätigkeit beziehen. Innerhalb des Arbeitsrechts existiert ein Unterschied zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Dabei beschreibt das Individualarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, während das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Kollektivarbeitsrecht definiert.

Ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Dieser gibt beispielsweise arbeitsrechtliche Maßnahmen vor, die der Arbeitgeber zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Mitarbeiter durchführen muss. Im Individualarbeitsrecht sind vor allen Dingen Arbeitsbedingungen geregelt, wie zum Beispiel die Arbeitszeit, das Urlaubsrecht und auch der Kündigungsschutz.

Der Arbeitsvertrag

Wenn du dich auf eine Stelle beworben hast und angenommen wirst, schließt du mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. Im Arbeitsgesetz oder anderen Verordnungen ist nicht vorgeschrieben, dass der Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden muss.

Mündliche Arbeitsverträge sind demnach rechtens. Allerdings ist aus Beweisgründen der schriftliche Arbeitsvertrag die bessere Variante.

Nicht ausreichend sind mündliche Vereinbarungen jedoch, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Dann müssen beide Parteien die Befristungsvereinbarung unterschreiben. Geschieht dies nicht, wird aus dem befristeten Vertrag ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Wissenswert:
Arbeitsverträge können bis auf wenige Ausnahmen auch mündlich abgeschlossen werden. Die Schriftform empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen.

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung haben Arbeitnehmer kein grundsätzliches Recht auf Weihnachtsgeld. Stattdessen handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderzahlung. Anders sieht es aus, wenn Tarifparteien die Zahlung des Weihnachtsgeldes vereinbaren.

Was sollte ich zu Überstunden und zum Jahresurlaub beachten?

Ein wichtiger Teil des Arbeitsvertrages ist die Urlaubs- und Überstundenregelung. Solltest du an fünf Tagen in der Woche arbeiten, hast du Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Gelten Tarifverträge, ist die Anzahl der Urlaubstage in der Regel höher.

Überstunden sind in vielen Unternehmen und Betrieben an der Tagesordnung. Nach dem Arbeitsgesetz musst du Überstunden allerdings nur absolvieren, falls diese in einer der folgenden Formen vereinbart wurden:

  • Regelungen im Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarungen

Sollte es keine dieser Regelungen geben, kannst du Überstunden im Prinzip ablehnen. Grundsätzlich darf die Anzahl der Überstunden zudem – selbst bei bestehender Regelung – nicht über die Verhältnisse hoch sein. Im Arbeitszeitgesetz steht, dass bei einer normalen 40-Stunden-Woche maximal acht Überstunden zulässig sind.

Was ist das Arbeitszeitgesetz?

In Deutschland müssen bestimmte Arbeitszeiten eingehalten werden, die das Arbeitszeitgesetz festlegt. Dort ist definiert, wie viele Stunden ein abhängig Beschäftigter in der Woche arbeiten darf.

Darüber hinaus definiert das Arbeitszeitgesetz einige Fachbegriffe, wie zum Beispiel:

 

  • Arbeitszeit
  • Bereitschaftszeit
  • Pausen
  • Bürozeiten
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Unter anderem legt das Arbeitszeitgesetz fest, dass ein gewöhnlicher Arbeitstag in der Regel acht Arbeitsstunden hat. Hinzu kommt eine Pause von mindestens 30 Minuten, die auf die Arbeitszeit nicht angerechnet wird. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass der Arbeitgeber die tägliche Anzahl auf maximal zehn Stunden verlängert.

Im Arbeitszeitgesetz gibt es einige Ausnahmen mit der entsprechenden Ausnahmeregelung, die insbesondere für folgende Personengruppen gelten:

  • Leiter im öffentlichen Dienst
  • Leitende Angestellte eines Unternehmens
  • Arbeitnehmer in der Luftfahrt
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Chefärzte

Worauf muss ich beim Thema Internet am Arbeitsplatz achten?

Ein immer wieder strittiger Punkt rund um den Arbeitsplatz ist die Nutzung des Internets für private Zwecke.

Daher kommt es insbesondere im Zusammenhang mit den folgenden Tätigkeiten öfter zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern:

 

  • Private E-Mails lesen
  • Im Internet surfen
  • Social-Media aktiv nutzen

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die private Nutzung des Internets vom Grundsatz her nicht gestattet ist. Dies wird damit begründet, dass Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag dazu verpflichtet sind, am Arbeitsplatz der beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Eine Ausnahme von dieser Grundsatzregelung existiert, wenn es die Betriebsverordnung erlaubt, dass Mitarbeiter das Internet privat nutzen. Auch im Arbeitsvertrag selbst kann es dazu Regelungen geben. Der Arbeitgeber ist ebenso berechtigt, einige Internetseiten zu sperren.

Wichtig
Grundsätzlich darfst du auf der Arbeit das Internet nicht privat nutzen, sonst droht im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann die private Nutzung erlaubt sein.

 

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Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Verstößt du gegen Pflichten aus deinem Arbeitsverhältnis, kann eine Abmahnung die Folge sein. Nicht selten ist diese „Warnung“ sogar eine Vorstufe der späteren Kündigung. Die Abmahnung kann demnach ernste Konsequenzen haben. Normalerweise muss vor einer Kündigung stets eine Abmahnung erfolgen, es gibt jedoch Ausnahmen.

Was muss eine Abmahnung beinhalten?

Im Wesentlichen beinhaltet die Abmahnung, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf das vertragswidrige Verhalten hinweist. Damit schafft er die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten zukünftig ändert. Darüber hinaus sollte die Abmahnung aussagen, dass bei erneuten Verstößen eine Kündigung nicht ausgeschlossen werden kann.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist es von Bedeutung, dass er die Abmahnung konkretisiert und schriftlich dokumentiert. Es muss also einen detaillierten Vorwurf formulieren und darf keine allgemeinen Aussagen wie „Ihr Verhalten ist sittenwidrig“ nutzen.

Ein Grundsatz der Abmahnung ist ebenso deren Verhältnismäßigkeit. Bagatellen darf der Arbeitgeber nicht bestrafen. Stattdessen muss ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers vorliegen. Bei Bagatellen hat der Arbeitgeber andere Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere eine Verwarnung.

In der Übersicht muss die Abmahnung folgende Punkte enthalten:

  • Hinweis auf vertragswidriges Verhalten
  • Schriftliche Dokumentation
  • Konkrete Formulierung
  • Verhältnismäßigkeit
  • Hinweis auf rechtliche Konsequenzen bei fortdauernder Zuwiderhandlung

Was gilt es beim Thema Kündigung aus Sicht des Arbeitsrechts zu beachten?

Beim Thema Kündigung müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einige Punkte beachten.

Der Arbeitgeber muss sich zunächst für die korrekte Form der Kündigung entscheiden, nämlich:

 

 

  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung spricht der Arbeitgeber oft aus, wenn der Mitarbeiter zuvor bereits die angesprochene Abmahnung erhalten hat, sein Verhalten aber dennoch nicht ändert.

Eine personenbedingte Kündigung sprechen Unternehmen insbesondere aus, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit krank war oder noch ist.

Bei der betriebsbedingten Kündigung hingegen muss der Arbeitgeber Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen oder sogar aufgrund einer drohenden Insolvenz entlassen.

Worin unterscheiden sich ordentliche und außerordentliche Kündigung?

Die drei oben genannten Kündigungsarten fallen in die Gruppe der ordentlichen Kündigungen. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Über welchen Zeitraum sich diese Kündigungsfrist erstreckt, hängt davon ab, wie viele Jahre der Arbeitnehmer dem Betrieb zugehört.

Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einhalten. Aus diesem Grund bezeichnen Experten die außerordentliche Kündigung häufig als fristlose Kündigung. Diese Form der Kündigung ist hart und nur in Ausnahmefällen rechtens.

So muss ein wichtiger Grund vorliegen, der dazu führt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber zu seinem Mitarbeiter dauerhaft und schwer gestört ist. Ein typischer Grund für eine fristlose Kündigung ist zum Beispiel das Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen, das Beschimpfen des Chefs oder Diebstahl.

Wann ist eine Kündigung wirksam?

Die Kündigung ist wirksam, wenn der Arbeitgeber alle ihm auferlegten Pflichten erfüllt hat und die Begründung rechtens ist. Es handelt sich bei der Kündigung um eine empfangsbedürftige, aber einseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur nachweisen muss, dass der Mitarbeiter die Kündigung erhalten hat. Zustimmen muss der (ehemalige) Angestellte der Kündigung jedoch nicht.

Wichtig
Hast du eine Kündigung erhalten? Dann prüfe sehr genau, ob die Art der Kündigung korrekt ist, die Kündigungsfrist eingehalten wurde und die Begründung für dich plausibel ist.

Das Arbeitszeugnis

Nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen hast du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies existiert in zwei Varianten, nämlich zum einen als einfaches und zum anderen als qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber beim einfachen Arbeitszeugnis lediglich Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung macht. Hinweise auf die Qualität und Qualifikation des Mitarbeiters finden sich im einfachen Arbeitszeugnis hingegen nicht.

Im Unterschied dazu enthält das qualifizierte Zeugnis sowohl Aussagen zur Leistung als auch zum Verhalten des Mitarbeiters. Die Pflicht des Arbeitgebers ist es, das Zeugnis klar und verständlich zu formulieren. Die getroffenen Aussagen müssen zudem positiv formuliert werden.

Trotzdem darf aus den Formulierungen zu erkennen sein, wenn der Arbeitgeber mit den Leistungen nicht zufrieden gewesen ist. Auf dieser Grundlage existieren zahlreiche Formulierungen, die für Laien nicht leicht zu interpretieren sind.

Der folgenden Tabelle kannst du entnehmen, welche typischen Formulierungen es im qualifizierten Arbeitszeugnis gibt und was diese „übersetzt“ bedeuten.

Formulierung im Arbeitszeugnis Bedeutung
„Sorgfältig und genau“ ausreichende Leistung
Lob Verhältnis zum Chef,
aber nicht zu Kollegen
Bei Kollegen nicht sehr beliebt
Ende Zeugnis:
„Viel Glück auf weiterem Weg“
wenig Kenntnisse, daher wird Glück gebraucht
„Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ Note mangelhaft
„Geselligkeit trug zur Verbesserung
des Betriebsklimas bei“
Alkoholgenuss während der Arbeit
„War tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten“ Kritikunfähigkeit
„Durch seine Pünktlichkeit war er ein gutes Beispiel.“ Zwar pünktlich, aber keine guten Leistungen

Wann ist eine Klage gegen das Arbeitszeugnis möglich?

Du kannst gegen dein Arbeitszeugnis klagen, falls du dich ungerecht bewertet fühlst und der Arbeitgeber nicht bereit ist, eine Änderung vorzunehmen. Allerdings ist es häufig schwierig, ungerechte Formulierungen im Zeugnis zu beweisen. Auf Grundlage mehrere Gerichtsurteile ist mittlerweile die Beweislast von Bedeutung.

Diese beinhaltet, dass du in der Beweispflicht bist, wenn dir eine befriedigende Leistung als Gesamturteil nicht ausreicht. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Handelt es sich um ein Arbeitszeugnis mit der Bewertung ausreichend, mangelhaft oder sogar unzureichend, ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.

Scheinselbstständigkeit, angestellt oder freier Mitarbeiter?

Viele Unternehmen greifen nicht ausschließlich auf fest angestellte Mitarbeiter zurück, die sich in einem stetigen Arbeitsverhältnis befinden. Insbesondere in einigen Branchen sind stattdessen freie Mitarbeiter gewünscht.

Der Unterschied zu einem angestellten Mitarbeiter besteht darin, dass die freien Mitarbeiter selbstständig tätig sind. Zudem führen sie in Eigenverantwortung sowohl Steuern als auch Sozialabgaben an die entsprechenden Behörden ab.

Der große Vorteil der freien Mitarbeit ist, dass Freiberufler bzw. freiberuflich tätige Mitarbeiter sich ihre Arbeitszeit einteilen können. Zudem kann die Tätigkeit meistens von einem beliebigen Ort aus erfolgen.

Ein mögliches Problem freier Mitarbeiter ist die Scheinselbstständigkeit. Manche freie Mitarbeiter üben ihre Tätigkeit in einer Eigenschaft wie Arbeitnehmer aus, sodass die Scheinselbstständigkeit begründet sein kann. Die Grenzen sind allerdings oft fließend und nicht selten kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Es gibt folgende Anhaltspunkte, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten:

  • Freier Mitarbeiter hat nur einen Auftraggeber
  • Selbstständiger ist an die Weisungen seines Auftraggebers gebunden
  • Keine freie Einteilung von Arbeitszeit und Wahl des Arbeitsortes

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Die Deutsche Rentenversicherung stellt das Statusfeststellungsverfahren zur Verfügung. Mit diesem Verfahren kannst du feststellen lassen, ob du Selbstständiger oder doch Arbeitnehmer bist. Dieses Verfahren kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Betroffene einleiten.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht findest du unter anderem beim Bundesarbeitsministerium, genauer gesagt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Webseite des BMAS lautet: bmas.de. Unter der Kategorie „Service“ findest du dort zahlreiche Publikationen, Newsletter, Gesetze und ebenso ein Bürgertelefon.

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht gibt es Versicherungen, die interessant sein können. Der Nutzen einzelner Versicherungen hängt davon ab, ob du abhängig beschäftigt oder selbstständig bist. In dem Zusammenhang könnten die folgenden Versicherungen sinnvoll sein:

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung
  • Berufsrechtsschutzversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Fazit

Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Rechte und Pflichten, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zahlreiche Regelungen müssen beide Parteien beachten, beispielsweise zur Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch, zum Gehalt und zum Verhalten während der Arbeitszeit. Insbesondere bei Auseinandersetzungen kann es notwendig sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen.