Gründungszuschuss: Der Weg in die Selbstständigkeit mit Starthilfe vom Staat

Arbeitslos und jetzt? Vielleicht ist es die Gelegenheit endlich den Sprung zu wagen und dein eigener Chef zu werden? Mit Unterstützung von der Agentur für Arbeit in Form des Gründungszuschusses, kann der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gefördert werden.
Gruendungszuschuss

Für wen der Gründungszuschuss in Frage kommt, wie eine solche Förderung aussieht und was du machen kannst, wenn der Antrag abgelehnt wurde, erfährst du im folgenden Beitrag.

Wer bekommt den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

Mit dem Gründungszuschuss möchte die Agentur für Arbeit einen Anreiz schaffen, sich selbstständig zu machen und somit den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Da es in der Regel eine gewisse Anlaufzeit braucht, bis der Erlös aus der Selbständigkeit für den Lebensunterhalt des Gründers reicht, wird hier unter die Arme gegriffen.

Im Idealfall entstehen auf diesem Wege auch neue Arbeitsplätze, wenn im neu gegründeten Unternehmen später Mitarbeiter eingestellt werden.

Es handelt sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung, was bedeutet, dass du keinen rechtlichen Anspruch darauf hast. Wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst, bist du berechtigt einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen:

  • Du musst Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben
  • Vor der Gründung musst du mindestens einen Tag arbeitslos sein
  • Du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • Nach Ansicht der Agentur für Arbeit, hast du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für deine Selbstständigkeit. Sollten dir Voraussetzungen fehlen, besteht die Möglichkeit diese im Rahmen von Seminaren zu erwerben
  • Es besteht kein Vermittlungsvorrang in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung
  • Solltest du schon einmal eine Förderung für deine Existenzgründung durch den Gründungszuschuss erhalten haben, muss diese Förderung mindestens 24 Monate zurückliegen
  • Deine geplante Selbständigkeit wird hauptberuflich ausgeführt
  • Die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells wurde von einer fachkundigen Stelle bestätigt

Gründungszuschuss beantragen – so geht’s

Bei der Beantragung des Gründungszuschusses müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Um den Antrag stellen zu können, musst du einige Vorbereitungen treffen. Rechne vom letztmöglichen Tag der Antragsstellung rückwärts und plane genug Zeit für die folgenden Schritte ein:

  1. Vermittler informieren: In einem Gespräch mit deinem Vermittler der Agentur für Arbeit, teilst du diesem am besten frühzeitig mit, dass für dich der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit führt. Hier solltest du darauf vorbereitet sein, dass der oben genannte Vermittlungsvorrang angesprochen wird. Die Vermittler sind angehalten eher in eine sozialverssicherungspflichtige Anstellung zu vermitteln. Sei gut vorbereitet und lass dich nicht entmutigen.
  2. Antrag auf Gründungszuschuss: In einem persönlichen Gespräch mit deinem Vermittler erhältst du den entsprechenden Antrag.
  3. Zulassung oder Erlaubnis: Falls für dein Gründungsvorhaben notwendig, stelle rechtzeitig den Antrag für eine Zulassung oder Erlaubnis.
  4. Existenzgründungsseminar: Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar für dich Pflicht ist. Auch freiwillig kann ein solches Seminar sinnvoll sein.
  5. Businessplan: Hier liegt die Hauptarbeit bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Die Geschäftsidee wird zu Papier gebracht und ein Kapitalbedarfs- und Finanzplan, sowie einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erarbeitet. (Hier findest du mehr Infos zu Rentabilität) Plane etwa 3 bis 6 Wochen dafür ein und prüfe auch die staatliche Förderung für die Unterstützung durch einen Gründungsberater.
  6. Fachkundige Stellungnahme: Wenn der Businessplan steht, ist die Zeit gekommen die Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigen zu lassen. Plane hierfür etwa zwei Wochen ein. Eine Überprüfung der Tragfähigkeit kann durch die folgenden Stellen erfolgen:• Industrie- und Handelskammer
    • Handwerkskammer
    • Standeskammer
    • Steuerberater
    Unternehmensberater
  7. Selbstständigkeit anmelden: Für Gewerbetreibende führt der Weg zum Gewerbeamt, für Freiberufler zum Finanzamt. Wobei du nicht tatsächlich dort vor Ort sein musst, die entsprechenden Anmeldungen sind über Onlineformulare möglich.
  8. Gespräch mit der fachkundigen Stelle: Im Termin mit der fachkundigen Stelle, wird der Businessplan besprochen. Bei einem gut durchdachten Konzept, kann direkt das Formular mit einer positiven Stellungnahme ausgestellt werden.
  9. Antrag stellen: Mit einer positiven Stellungnahme der fachkundigen Stelle kannst du deinen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen:• Antragsformulare
    • Businessplan
    • die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
    • die Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit
    • ggf. Zulassung oder Erlaubnis

Jetzt liegt es in der Hand des Vermittlers, ob er dem Antrag zustimmt. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Wochen. Abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge kann es auch schneller gehen oder länger dauern. Plane besonders während der Ferien mehr Zeit ein.

Achtung
Für Selbstständige die bereits vor der Arbeitslosigkeit gegründet haben, kommt ein Gründungszuschuss nicht mehr in Frage.

 

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Der Gründungszuschuss in Zahlen: Höhe, Krankenversicherung und Steuern

Die Förderung durch den Gründungszuschuss kann in zwei Phasen über einen Zeitraum von maximal 15 Monaten erfolgen. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Förderung und nicht um einen Kredit. Sofern nicht absichtlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden, muss der Gründungszuschuss nicht zurückgezahlt werden – auch dann nicht, wenn das Gründungsvorhaben scheitern sollte.

Eine weitere gute Nachricht: der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Einkommen aus dem Gründungszuschuss nicht den Steuersatz zur Besteuerung von anderem Einkommen erhöht.

Förderung durch Gründungszuschuss in zwei Phasen

Phase 1: Über einen Zeitraum von sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des bewilligten Arbeitslosengeld I gezahlt, was in der Regel 60% des vorherigen Netto-Gehalts entspricht. Zusätzlich werden 300 Euro für Sozialleistungen gezahlt.

Phase 2: Im Anschluss an die sechs Monate kann eine Verlängerung der Zahlung von 300 Euro für Sozialleistungen für weitere neun Monate beantragt werden. Die Bewilligung der ersten Phase bedeutet nicht, dass du darauf Anspruch hast. Es wird erneut beurteilt, ob du die weitere Förderung erhältst.

Der Gründungszuschuss wird immer monatlich rückwirkend auf dein Konto überwiesen. Das bedeutet, wenn du im April gegründet hast, bekommst du deine erste Zahlung im Mai.

Krankenversicherung

Während bei der Zahlung von Arbeitslosengeld I Leistungen wie Kranken, Pflege-, und Rentenversicherung durch die Agentur für Arbeit übernommen werden, bist du als Selbstständiger jetzt selbst dafür verantwortlich. Die zusätzlichen 300 Euro für Sozialleistungen sollen dich bei deiner Absicherung unterstützen. Deine Krankenkasse erstellt dir ein Angebot und unterstützt dich bei Fragen.

Gründungszuschuss abgelehnt – und jetzt?

Da es keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss gibt, kann es passieren, dass dein Antrag abgelehnt wird. Solltest du einen Ablehnungsbescheid erhalten, kannst du innerhalb von vier Wochen kostenlos Widerspruch einlegen. Die Ablehnung erfolgt immer mit einer Begründung.

Das ist die Gelegenheit sich die entsprechenden Abschnitte des Businessplans noch einmal vorzunehmen und sie zu überarbeiten – und beim nächsten Versuch zu überzeugen. Du erhältst dadurch eine zweite Chance, denn der Widerspruch wird nicht vom selben Vermittler bearbeitet sondern von einem neuen Sachbearbeiter, der mit einem frischen Blick entscheidet.

Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt noch die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen. Auch hier gilt wieder eine Frist von vier Wochen nach Eingang des Bescheids.

Wenn du einfach nicht genug Eigenkapital hast, auch eine Klage erfolglos bleibt oder der Weg vor Gericht für dich nicht in Frage kommt, lässt sich der Traum von der Selbstständigkeit möglicherweise auch durch Alternativen verwirklichen:

  • KfW-Förderkredit: Die KfW-Bank fördert mit ihren Krediten Existenzgründer und Unternehmensnachfolger. Der Kreditantrag erfolgt über die Hausbank.
  • Crowdfunding: Wenn du eine gute Idee hast, kannst du es mit einer Schwarmfinanzierung durch viele kleine Investoren versuchen. Dafür gibt es verschiedene Plattformen.
  • Franchise: Mit vergleichbar höherer Kreditwürdigkeit, dank erfolgreich erprobten Unternehmenskonzepten und bekannten Marken, steigt die Chance eine Finanzierung zu erhalten.
  • Private Kredite: Eventuell gibt es ja in deinem Umfeld, meist innerhalb der Familie, jemand, der dich unterstützen möchte und kann. Stell dein Geschäftskonzept professionell vor und versuche dein Glück.

Fazit

Auch wenn es auf den ersten Blick aufwendig erscheint und es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist die Förderung zu erhalten, lohnt sich der Antrag auf Gründungszuschuss. Die Auseinandersetzung mit dem Geschäftsmodell und die Erstellung eines Businessplans ist schließlich auch bei der Suche nach Alternativen zur Finanzierung des Geschäftsmodells wichtig.

Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig Unterstützung durch einen Gründungsberater zu suchen. So lassen sich die Erfolgschancen steigern und mit einer Expertenmeinung zum Geschäftsmodell Fehler vermeiden.

 

Bildquelle: pixabay.com / rawpixel