Teilhaber werden: Was ist darunter zu verstehen?

Du möchtest Teilhaber werden? Wir zeigen, wie es geht!
Teilhaber werden

Was ist ein Teilhaber?

Ein Teilhaber ist jemand, der durch Einlagen an einer Gesellschaft beteiligt ist. Dadurch hat er Anspruch auf Beteiligung am Gewinn sowie am Gesellschaftsvermögen. Oft werden sie auch als Gesellschafter bezeichnet.

Bei Personengesellschaften hast du vermehrte Möglichkeiten der Mitgestaltung. Dafür ist das Steuerobjekt der einzelne Gesellschafter und bezieht Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Bei Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft selbst das Steuerobjekt und die Teilhaber beziehen nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche gleich beziehungsweise meistens niedriger besteuert werden.

Teilhaber, Gesellschafter und Kompagnon

Die Begriffe Teilhaber, Gesellschafter und Kompagnon sind als Synonyme anzusehen und unterscheiden sich nur in ihrem Ursprung. Ein Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person des privaten beziehungsweise öffentlichen Rechts sein.

Demnach können auch Gesellschaften Gesellschafter einer anderen Gesellschaft werden. Ein Gesellschafter kann an der Gründung der Gesellschaft teilnehmen oder später durch Gesellschaftsvertrag in die bereits bestehende Gesellschaft eintreten.

Die Haftung eines Gesellschafters ist abhängig davon, ob er an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft trägt der Gesellschafter ein Unternehmerrisiko und haftet unbegrenzt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit dem Privatvermögen.

Eine Ausnahme bildet hier der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft. Bei den Kapitalgesellschaften ist der Verlust auf die Stammeinlage begrenzt. Sind alle Stammeinlagen aufgebraucht ist die Gesellschaft insolvent. Teilweise kann eine Nachschusspflicht vereinbart werden, was allerdings ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein muss.

Wie wird man Teilhaber?

Um Teilhaber einer Personengesellschaft zu werden, musst du dich mit einem oder mehreren anderen Gesellschaftern zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu fördern. Dieser besteht meist in der Erwirtschaftung von Gewinnen im jeweiligen Geschäftszweig.

Sobald jeder Gesellschafter die vereinbarten Einlagen geleistet hat, ist jeder in Höhe seiner Einlagen am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Gewinne oder Verluste gleichmäßig, unabhängig von der Höhe der Einlagen, verteilt. Von dieser kann im Gesellschaftsvertrag abgewichen werden. Bei einer späteren Auflösung werden zunächst alle Verbindlichkeiten beglichen, dann die Einlagen zurückerstattet und ein eventuell verbleibender Restgewinn gleichmäßig verteilt.

Die Gesellschafter haben ein Recht auf gemeinsame Geschäftsführung. Dieses kann vertraglich ausgeschlossen werden, wobei im Gegenzug umfangreiche Kontroll- und Widerspruchsrechte gewährt werden. Die Pflichten bestehen in der Förderung der Gewinnerzielung und der Zahlung der vereinbarten Einlagen.

Die Teilhabe an Kapitalgesellschaften ist hingegen einfacher. Besonders die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft ist unkompliziert und kann ohne großen Aufwand vollzogen werden. Dazu musst du nur entsprechende Anteile an einem Unternehmen an der Börse erwerben. Du bist dann Aktionär (Teilhaber) an dieser Gesellschaft und hast diverse Rechte.

Diese Rechte umfassen:

  • Teilnahme an der Hauptversammlung
  • Anspruch auf Auskunft durch Vorstand
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung
  • Anteil am Gewinn (Dividende)
  • Recht auf Bezug neuer Aktien
  • Anteil am Liquiditätserlös bei Auflösung

Die Pflichten beschränken sich ausschließlich auf Zahlung des Kaufpreises (Stammeinlage). Bei anderen Kapitalgesellschaften (zum Beispiel einer GmbH) ist dieses Prozedere aufwendiger, da die Anteile nicht frei gehandelt werden können.

Was ist ein stiller Teilhaber?

Als stiller Teilhaber wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die sich an einem Handelsgewerbe beteiligt, die Beteiligung jedoch nach außen (gegenüber Dritten) nicht erkennbar ist. Der Gesellschafter wird daher auch nicht ins Handelsregister eingetragen.

Oft gewährt der Gesellschafter der Gesellschaft einen Darlehensvertrag, für den dieser am Gewinn oder Verlust beteiligt wird. Ein Unterschied zum „normalen“ Gesellschafter besteht darin, dass dieser nicht am Liquiditätserlös bei einer Auflösung beteiligt wird.

Ein stiller Teilhaber hat weiterhin das Recht den Jahresabschluss sowie Bücher und Papiere zu prüfen. Umfangreiche Kontrollrechte entfallen. Er ist mit einem angemessenen Anteil am Gewinn zu beteiligen und trägt Verluste maximal bis zur Höhe seiner Einlage. Weiterhin erhält der stille Gesellschafter ein Kündigungsrecht (bis 6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres).

Im Gegensatz zum typischen Gesellschafter einer Personengesellschaft erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es fällt daher nur die Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie eventuell Kirchensteuer an.

Solltest du nicht daran interessiert sein aktiv mitzugestalten und möchtest nur begrenzt für Verbindlichkeiten haften (Einlage), kann die Stille Beteiligung eine gute Alternative darstellen.

Fazit

Du kannst also durch verschiedene Möglichkeiten Teilhaber werden. Die unkomplizierteste Methode ist das Kaufen von Aktien an der Börse. Du kannst zwischen vielen verschiedenen Unternehmen wählen und haftest schlimmstenfalls mit dem Verlust deiner Einlage. Du wirst allerdings, bis auf deine Stimme bei der Hauptversammlung, nicht mitgestalten können.

Möchtest du dich in einem Berufszweig selbstständig machen und das Unternehmen aktiv voranbringen, ist die Teilhabe an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise einer GmbH, die bessere Variante. Hierfür benötigt man je nach Unternehmensart unterschiedlich viel Eigenkapital.

 

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