Gewinn- und Verlustrechnung – wichtiges Dokument für Unternehmen

Neben der Bilanz gehört die Gewinn- und Verlustrechnung zu den wichtigsten Dokumenten, die zur Bewertung eines Unternehmens herangezogen werden. Wie der Name bereits vermuten lässt, trifft die Gewinn- und Verlustrechnung eine Aussage darüber, ob im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Gewinn generiert werden konnte oder ein Verlust entstanden ist.

In unserem Beitrag erfährst du zunächst, worum es sich bei der Gewinn- und Verlustrechnung handelt. Ferner gehen wir darauf ein, welchen Zweck die G+V-Rechnung erfüllt, wie aussagekräftig sie ist und wie eine Gliederung aussieht. Darüber hinaus erfährst du, wer wann eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen muss und welche Vorschriften in dem Zusammenhang zu beachten sind.

Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung – eine Definition

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses, den Unternehmen oder auch selbstständige Kaufleute durchführen müssen. Anhand der G+V-Rechnung lässt sich ermitteln, ob und in welchem Umfang ein unternehmerischer Erfolg entstanden ist.

Wichtig
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung werden auf der einen Seite Aufwendungen und auf der anderen Seite Erträge innerhalb einer festgelegten Periode gegenübergestellt. Somit kann anhand der Gewinn- und Verlustrechnung das Unternehmensergebnis ermittelt werden.

In betriebswirtschaftlicher Hinsicht handelt es sich beim GuV-Konto um ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Da die direkte Verbuchung auf das Eigenkapitalkonto allerdings zu unübersichtlich wäre, werden im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand einerseits und Ertrag andererseits gesondert ausgewiesen.

Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, dann hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn erzielt. Bei einer negativen Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend die Ausgaben (Aufwendungen) höher als die Einnahmen (Erträge). Somit kann das Ergebnis der G+V-Rechnung sowohl einen negativen als auch positiven Saldo ausweisen.

 

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Welchen Sinn und Zweck hat die G+V-Rechnung?

Es gibt mehrere Funktionen, die durch die Gewinn- und Verlustrechnung erfüllt werden. Dazu zählen in erster Linie:

Funktionen der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Ausschüttungsbemessungsfunktion
  • Informationsfunktion
  • Analysefunktion
  • Bewertungsfunktion
Ein Hauptzweck der Gewinn- und Verlustrechnung besteht darin, dass sich daran ablesen lässt, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen erfolgreich gearbeitet hat. In dem Zusammenhang gibt es insbesondere die Ausschüttungsbemessungsfunktion sowie die Bewertungsfunktion.

Die Ausschüttungsbemessung ist zum Beispiel bei Aktiengesellschaften wichtig, denn anhand des Ergebnisses der G+V-Rechnung lässt sich der erzielte Gewinn ermitteln und darauf basierend festlegen, welche Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll.

Aber auch die Analysefunktion ist von großer Bedeutung, denn auf diese Weise kann das Unternehmen eventuell Schwachstellen identifizieren, die zu verminderten Gewinnen führen.

Wie aussagekräftig ist die Gewinn- und Verlustrechnung?

In betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist die Gewinn- und Verlustrechnung nicht unbedingt sehr aussagekräftig. Der wesentliche Grund besteht darin, dass es keine eindeutige Spaltung des Erfolges gibt, zumindest nicht in betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

Dort wäre es nämlich eine Vorgabe, dass sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge in betriebsfremde einerseits und zum anderen in betriebliche Positionen aufgesplittet werden.

Gleiches gilt für die Trennung von einmaligen und regelmäßigen Aufwendungen und Erträgen. Da dies bei der G+V-Rechnung nicht der Fall ist, ist diese in betriebswirtschaftlicher Hinsicht nur eingeschränkt aussagekräftig.

Wie gestaltet sich der Aufbau einer Gewinn- und Verlustrechnung?

Die zentrale Struktur einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht darin, dass auf der einen Seite Aufwendungen und Erträge auf der anderen Seite gegenübergestellt werden. Beide Posten beziehen sich dabei auf einen bestimmten Zeitraum, meistens auf das entsprechende Geschäftsjahr des Unternehmens.

Die Buchung der Erträge findet im Haben statt, während die Aufwendungen im Soll verbucht werden. Der auf diese Weise entstehende Gewinn oder Verlust wird am Ende des Jahres auf das Eigenkapital-Konto übertragen.

Trotz der einheitlichen Grundstruktur gibt es unterschiedliche Gliederungen der G+V.

Gliederungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Staffel- oder Kontenform

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut sein kann. Auf der einen Seite existiert die sogenannte Kontenform, während es auf der anderen Seite ebenso die Staffelform gibt.

Bei der Kontenform findet eine Aufteilung in Aufwendungen (Soll) und Erträge (Haben) statt. Wird ein Saldo auf der Sollseite gebucht, dann bedeutet das, dass das entsprechende Unternehmen einen Gewinn generieren konnte. Ist das Ergebnis im Saldo hingegen auf der Habenseite abzulesen, würde das einen Verlust bedeuten.

Die Gewinn-und Verlustrechnung auf Grundlage der Staffelform ist für die meisten Selbstständigen und Unternehmen etwas komplizierter. In dem Fall findet eine Aufrechnung sämtlicher Positionen untereinander statt. Um dann zum entsprechenden Ergebnis zu gelangen, also entweder zum Gewinn oder zum Verlust, muss eine Fortrechnung in diversen Schritten vorgenommen werden.

Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren

Eine weitere mögliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung kann entweder nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren erfolgen. In beiden Fällen wird der jeweilige Umsatz des Unternehmens als Grundlage genommen. Inhalt des Gesamtkostenverfahrens ist, dass die entstandenen Kosten den jeweiligen Erlösen gegenübergestellt werden.

Handelt es sich um Bestandsminderung, so werden diese als Aufwand gebucht, während es sich bei Bestandserhöhung um einen Ertrag handelt. Zudem findet eine Gliederung nach Kostenarten statt, wie zum Beispiel nach Material- und Personalkosten.

Der Unterschied beim Umsatzkostenverfahren besteht darin, dass dort nur Kosten zum Tragen kommen, die im Zusammenhang mit veräußerten Waren oder von Kunden bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen stehen. Zudem findet die Gliederung der Kosten nach sogenannten Funktionsbereichen statt, also beispielsweise nach Vertrieb oder Produktion.

In der Praxis nutzen die meisten Unternehmen übrigens das etwas aussagekräftigere Umsatzkostenverfahren, um die entsprechende Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

Brutto- oder Nettoprinzip

Eine weitere Aufteilung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Brutto- oder Nettoprinzip möglich. In den weitaus meisten Fällen findet die Gliederung der G+V-Rechnung auf Grundlage des Bruttoprinzips statt, da dieses meistens vorgeschrieben ist. Das bedeutet, dass sämtliche Einzelpositionen innerhalb der G+V-Rechnung aufgelistet werden.

Demgegenüber ist es beim sogenannten Nettoprinzip so, dass dort eine Verrechnung von Aufwendungen einerseits und Erträgen andererseits stattfindet. Dieses Verfahren ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig.

Wann ist eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen?

In aller Regel muss die Gewinn- und Verlustrechnung einmal jährlich erstellt werden, nämlich am Ende eines entsprechenden Geschäftsjahres.

Insbesondere bei größeren Unternehmen kann es allerdings sinnvoll sein, eine Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich noch unterjährig zu erstellen, beispielsweise quartalsweise oder sogar monatlich. Der wesentliche Grund besteht darin, dass das Unternehmen so sehr zeitnah immer einen Überblick über die eigene Finanzlage hat und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gegensteuerung treffen kann.

Wer ist zum Erstellen einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet?

Grundsätzlich sind sämtliche Kaufleute und Unternehmen dazu verpflichtet, eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, welche die Pflicht zur doppelten Buchführung haben.

Wichtig
Das wiederum bedeutet, dass in aller Regel Unternehmen und Selbstständige eine Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen müssen, die entweder einen Jahresgewinn von mindestens 60.000 Euro oder einen Umsatz von 600.000 Euro oder mehr haben im Jahr. Lediglich bei Freiberuflern entfällt die Pflicht auch beim Überschreiten dieser Grenzen, denn dort reicht die Abgabe einer einfachen Einnahmen- und Überschussrechnung.

Welche Vorschriften gibt es zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung?

Die wesentlichen Vorschriften, welche die Gliederung einer G+V-Rechnung betreffen, finden sich im Handelsgesetzbuch. Insbesondere der Paragraph 275 ist dort von größerer Relevanz. Im HGB ist zum Beispiel festgelegt, wie außerplanmäßige Abschreibungen, außerordentliche Aufwendungen oder Änderungen im Bestand in der G+V-Rechnung aufgeführt werden müssen. Nur bei Einzelkaufleuten und bei Personengesellschaften sind die entsprechenden Vorschriften etwas gelockert.

Eine ebenfalls wichtige Vorschrift zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist die sogenannte Bilanzkontinuität. Das beinhaltet, dass die Gewinn- und Verlustrechnung entweder als Konten- oder Staffelform dargestellt werden kann. Die Bilanzkontinuität besagt dann, dass die einmal gewählte Darstellung auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden muss.

Fazit zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für das entsprechende Unternehmen einerseits und für Externe auf der anderen Seite.

An der G+V-Rechnung ist abzulesen, ob ein Unternehmen einen Gewinn erzielt hat und somit erfolgreich gearbeitet wurde, oder ob es im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Verlust zu beklagen gab.

Insbesondere die Kontenform der Gewinn- und Verlustrechnung ist auch zur Analyse sehr leicht zu bewerten, weil dann Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt werden.

Zudem dient das Ergebnis der G+V-Rechnung oftmals dazu, eine Bemessung der geplanten Gewinnausschüttungen, zum Beispiel an Aktionäre, vorzunehmen. Somit hat die G+V eine wichtige Aussagekraft.

 

Bild von Edar auf Pixabay