Abfindung – Alle Informationen im Überblick

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Arbeitnehmer in Deutschland ein Szenario, auf das sie gerne verzichten möchten. Eine Abfindung bietet zumindest einen kleinen finanziellen Ausgleich. Doch an die Abfindung sind viele Dinge geknüpft, die beachtet werden müssen. In Deutschland gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die unter anderem die Höhe der Abfindung betreffen. Doch nicht immer steht dir tatsächlich eine Abfindung zu.

Wir gehen nachfolgend näher darauf ein, wie hoch die Abfindung normalerweise ausfällt und ob Sozialversicherungsabgaben oder Einkommensteuer anfallen. Außerdem schildern wir, was du bezüglich deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld beachten musst, denn unter Umständen erhältst du eine Sperre.

Was ist eine Abfindung?

Mit dem Begriff Abfindung wird im Arbeitsrecht in Deutschland eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bezeichnet. Anlass ist meistens eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die Abfindung gilt als Entschädigungszahlung für dein verlorenes Arbeitsentgelt. Sie wird überwiegend dann gezahlt, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht fristgerecht, sondern vorzeitig beendet wird, oder wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchte.

Ob dir Abfindungen zustehen, ist vom Einzelfall abhängig. Der Anspruch auf Abfindung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass du im Falle einer Kündigung unter Umständen Anspruch hast und zumindest als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhältst.

Gezahlt werden Abfindungen in den folgenden Fällen:

  • aufgrund eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs aufgrund der Wirksamkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • aufgrund eines Aufhebungsvertrags
  • aufgrund eines Auflösungsurteils eines Arbeitsgerichts, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist
  • aufgrund von gesetzlichen Regelungen des § 1a KSchG
  • beispielsweise bei Massenentlassungen aufgrund eines Sozialplans oder eines Tarifvertrags
  • aufgrund eines Gerichtsurteils wegen Rechtsansprüche des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Arbeitgeber vergeben nur in Ausnahmefällen freiwillig Abfindungen. Denn nicht bei jeder arbeitgeberseitigen Kündigung erhältst du automatisch eine Abfindung oder eine Abfindung in angemessener Höhe. Aus dem Grund solltest du zunächst einmal in deinen Arbeitsvertrag schauen. Manchmal sind hier Regelungen über zustehende Abfindungszahlungen zu finden.

Im Falle von Aufhebungsverträgen sind Abfindungen viel häufiger üblich. Sollte ein Arbeitgeber grundlos kündigen, bietet er dir sehr häufig die Zahlung einer Abfindung an, damit du der Auflösung des Arbeitsvertrages zustimmst. Dabei solltest du allerdings beachten, dass dies unter Umständen eine Sperre des Arbeitslosengeldes zur Folge haben kann.

Erfolgt eine Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung oder eines Sozialplans, steht dir ebenfalls als Ausgleich für deine so entstandenen Nachteile eine Abfindung zu. Trotzdem kannst du natürlich Kündigungsschutzklage einreichen und auf Wiedereinstellung klagen oder alternativ eine höhere Abfindung einklagen. Bei einem Wiedereinstellungsverfahren steht dir allerdings keine Abfindung zu.

Ist die Wiedereinstellung für einen Arbeitnehmer kraft Gerichtsurteil nicht zumutbar, wird der Arbeitgeber in der Regel ebenfalls eine Abfindung zahlen müssen, deren Höhe im Urteil festgelegt wird. Einige Arbeitgeber bieten im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dann die Zahlung einer Abfindung an, wenn du im Gegenzug keine Klage erhebst. In diesem Fall wird die Abfindung bereits nach Ablauf der Frist für eine Kündigungsschutzklage fällig, die in der Regel drei Wochen beträgt.

Die Abfindung bei eigener Kündigung

Wenn du selber kündigst, aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Anlass für die Kündigung war. Eine Abfindung wird nur dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet. In einigen wenigen Sonderfällen wird eine Abfindung gezahlt, zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber eigentlich keinen Kündigungsgrund hat und darauf hofft, dass du mit der Abfindung die Kündigung akzeptierst.

Du selber kannst natürlich auch einen Auflösungsvertrag anstreben, zum Beispiel weil du einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht hast. Sehr häufig ist dies dann der Fall, wenn du die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalten möchtest. Allerdings ist eine Abfindung in solchen Fällen nicht üblich, da die Kündigung von dir aus erfolgt und der Arbeitgeber dir mit einer Verkürzung oder dem Verzicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist entgegenkommt.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Wie hoch eine Abfindung ausfällt, ist unter Umständen von deinem eigenen Verhandlungsgeschick abhängig. Denn die Höhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise:

  • Grund der Kündigung (gibt es ausreichend Kündigungsgründe?)
  • Folgen des Verlustes des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer
  • Dauer der Beschäftigung
  • Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers oder dessen Anwalts

Hast du gute Aussichten darauf, einen eventuell stattfindenden Arbeitsschutzprozess zu gewinnen, fällt die Abfindung größer aus. Das bedeutet, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, kannst du mit einer höheren Abfindung rechnen, als wenn du davon ausgehen kannst, dass auch ein Richter die Kündigung für rechtswirksam erklären wird.

Es gibt eine Faustformel, mit der sich die Höhe einer Abfindung berechnen lässt. Sie dient allerdings nur als grober Orientierungspunkt und lautet:

Hälfte des zuletzt gezahlten brutto Monatsgehalts x Anzahl der Beschäftigungsjahre im Unternehmen

Wie wird die Abfindung genau berechnet?

Dies ist allerdings ein ganz grober Orientierungspunkt, denn die Höhe der Abfindung ist auch vom Alter des Arbeitnehmers abhängig. Damit soll die Chance ausgeglichen werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. So hat zum Beispiel das hessische Arbeitsgericht die folgenden Formeln in der Vergangenheit verwendet:

  • Alter Arbeitnehmer bis zu 39 Jahren: Bruttomonatsgehalts x 0,5 pro Jahr
  • Alter Arbeitnehmer zwischen 40 und 49 Jahre: Bruttomonatsgehalt x 0,75 pro Jahr
  • Alter Arbeitnehmer ab 50 Jahre: Bruttomonatsgehalt x 1,0 pro Jahr
Beispiel
Nach dieser Faustformel erhält zum Beispiel ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer, der einen Bruttolohn in Höhe von 3000 € monatlich hat und in dem Unternehmen zehn Jahre beschäftigt war, eine Abfindung in Höhe von 15.000 € (3000 € x 0,5 x 10). Ein Arbeitnehmer hingegen, der 55 Jahre alt ist, zuletzt ein Bruttogehalt in Höhe von 4000 € hatte und schon 20 Jahre im Betrieb war, erhält nach der obigen Berechnung 80.000 € Abfindung (4000 € x 1,0 x 20).

Abfindung: Fallbeispiele mit verschiedenen Ausgangssituationen

Eine Abfindung kann aus verschiedenen Situationen und Gründen heraus fällig werden. So gibt es die nachfolgenden Fallbeispiele:

1. Abfindung im Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich wie ein Arbeitsvertrag zu handeln. Denn dieser ist nur dann gültig, wenn beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ihn unterschrieben haben. Während beim Arbeitsvertrag die Arbeit gestartet wird, wird beim Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet, und zwar im Unterschied zur Kündigung einvernehmlich und nicht einseitig. In solch einem Fall wird die Abfindung dafür angeboten, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert.

Die Abfindung ist somit eine Entschädigungszahlung für die finanziellen Nachteile, die der Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes erlitten hat. Abfindungen werden von dem Arbeitgeber auch dafür angeboten, dass der Arbeitnehmer nicht zum Arbeitsgericht geht und eine Kündigungsschutzklage einreicht.

Sollte zum Beispiel der Arbeitgeber ohne Aufhebungsvertrag kündigen und der Arbeitnehmer geht gegen die Kündigung gerichtlich vor, kann das Arbeitsgericht im Klageverfahren feststellen, dass die Kündigung seitens des Arbeitgebers unwirksam ist. Zwar muss dieser den Arbeitnehmer dann meistens nicht weiter beschäftigen, allerdings wird dann trotzdem eine Abfindung fällig. Außerdem muss er den Lohn nachzahlen bis zur Kündigungsfrist, die das Gericht entschieden hat.

Auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nicht mehr nachgekommen ist, ist die Nachzahlung des Lohns fällig. Somit ist für den Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag eine sichere Variante, die unter Umständen – je nachdem, wie lange der Arbeitsschutzprozess läuft – für ihn finanziell sogar von Vorteil ist.

2. Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Einer der häufigsten Kündigungsgründe ist die betriebsbedingte Kündigung. Das bedeutet, dass du gekündigt wirst, weil dein Arbeitsplatz wegfällt. Damit der Arbeitgeber dir kündigen darf, darf zum Beispiel laut Kündigungsschutzgesetz keine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich sein. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl tätigen und dort festlegen, wer von seinen Arbeitnehmern als Erstes gehen muss.

Der Arbeitgeber kann in der Kündigung erklären, dass er dir eine Abfindung zahlt, wenn du dafür im Gegenzug keine Kündigungsschutzklage erhebst. Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt bei folgenden Fallbeispielen nicht:

  1. Im Unternehmen sind weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigt
  2. Dein Arbeitsvertrag besteht noch keine sechs Monate

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber dir kündigen und auch bei einem Kündigungsschutzprozess besteht keine Chance, dass du eine Weiterbeschäftigung angeboten bekommst oder eine Abfindung. Besteht allerdings Kündigungsschutz, dann wird sehr häufig die Abfindung freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt. In der Regel wird dir ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit angeboten, wobei bei der Berechnung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten aufgerundet und unter sechs Monaten abgerundet wird.

3. Abfindung im Kündigungsschutzprozess

Im Falle eines Kündigungsschutzprozesses gibt es in bestimmten Situationen ebenfalls die Möglichkeit, dass der Richter dir bei Kündigung eine Abfindung zuspricht. Dabei wird die maximale Höhe des Anspruchs auf die Abfindung sowie auf das Arbeitsentgelt vom Richter festgelegt.

Kraft Gesetz dürfen maximal zwölf Monatsverdienste als Abfindung festgelegt werden. Hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden und der Arbeitnehmer ist mindestens 50 Jahre alt, gibt es maximal 15 Monatsverdienste. Bei Arbeitnehmern, die mindestens 55 Jahre alt sind und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt, beträgt die maximale Abfindung 18 Monatsverdienste.

 

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Welche Sozialabgaben fallen auf die Abfindung an?

Abfindungen sind gemäß § 14 Abs.1 Satz 1 viertes Sozialgesetzbuch keine sozialversicherungspflichtigen Verdienste. Sozialversicherungspflichtig sind laufende und einmalige Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei wird nicht darauf geachtet, ob ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht und ob die Zahlung aus dem Zusammenhang oder unmittelbar aus einer Beschäftigung erzielt wurde.

Eine Abfindung lässt sich nicht der Zeit einer Beschäftigung zuordnen, da diese gezahlt wird, wenn der künftige Verdienst wegfällt. Aus diesem Grund werden keine Sozialabgaben bzw. Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und zum Arbeitslosengeld abgezogen.

Fällt Einkommensteuer für Abfindungen an?

Bis zum Jahr 2005 gab es Steuerfreibeträge für Abfindungen. Doch seit 2006 ist dieser Steuervorteil weggefallen und Abfindungen unterliegen der vollen Pflicht für die Einkommensteuer. Da es sich hierbei jedoch um ein Ausnahme-Einkommen handelt, werden Abfindungen im Vergleich zum regulären Arbeitseinkommen besser gestellt.

Daher kommt bei einer Abfindung die sogenannte Fünftelungsregelung nach § 34 Einkommenssteuergesetz zur Anwendung. Sie wird auch Fünftelregelung oder Fünftelungsmethode genannt. Die Steuerprogression wird mit dieser Regelung bei einer stark ansteigenden Steuerbelastung ein klein wenig abgefangen. Dadurch, dass das reguläre Arbeitseinkommen nur um ein Fünftel der Höhe der Abfindung erhöht wird, steigt die monatlich fällige Steuer nur einen Teil an.

Dieser Mehrbetrag wird verfünffacht und somit wird die Steuer so berechnet, als wäre sie in fünf Monaten angefallen und nicht auf einmal. Dadurch entsteht eine geringere Einkommenssteuer-Zahllast, da die Progressionsstufe deutlich niedriger ist. Eine Faustregel sagt, dass die Steuerersparnis umso geringer ist, desto größer die Abfindung und desto höher das Einkommen.

Diese Berechnung kann nur dann angewendet werden, wenn es sich um eine Entschädigung bei der Abfindung gemäß § 24 Nr. 1 a EStG handelt. Damit sind Zahlungen gemeint, die eine Ersatzleistung darstellen für entgangene Einnahmen oder für Einnahmen, die noch eingehen würden.

Vermindert eine Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Normalerweise hat eine Abfindung (ausgenommen hiervon ist jedoch das Arbeitslosengeld II) unabhängig von ihrer Höhe keinen Einfluss auf dein Arbeitslosengeld. Einigst du dich jedoch zum Beispiel im Rahmen eines Vergleichs auf eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sodass der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhalten muss, kann es sein, dass deine Abfindung auf dein Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Auch eine Abfindung im Rahmen eines Abwicklungsvertrages oder bei einem Aufhebungsvertrag kann nachteilige Folgen für dich haben. Denn das Arbeitsamt prüft, ob die Abfindung als Ausgleich dafür gezahlt worden ist, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Fortzahlung des Lohns mit der Abfindung vorzeitig beendet hat. Wurde allerdings im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, hat dies für dich keine negativen Folgen hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Wann wird eine Abfindung fällig?

In der Regel wird eine Abfindung vereinbart, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Grund liegt in den Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einhalten muss. Gibt es keine speziellen Vereinbarungen bezüglich der Fälligkeit der Abfindung, wird die Abfindung erst bei Ausscheiden des Arbeitnehmers und somit mit der letzten Lohnabrechnung fällig.

Allerdings bedeutet dies auch, dass bei keiner Vorverlagerung der Fälligkeit die Abfindungszahlung hinfällig wird, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich verstirbt. Denn dadurch ist der Anspruch auf die Abfindung hinfällig. Daher sollte der Fälligkeitsanspruch der Abfindung im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, während bei einer Abfindung aufgrund eines Kündigungsschutzprozesses die Fälligkeit sofort eintritt.

Gibt es im Aufhebungsvertrag keine entsprechenden Regelungen, wird die Abfindung somit zum Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt gibt es auch einen Anspruch auf Verzinsung.

Was muss ich als Arbeitnehmer beachten?

Wenn du mit deinem Arbeitgeber eine Abfindungszahlung vereinbarst, solltest du auch deinen Arbeitslosengeldanspruch berücksichtigen. Erhältst du nämlich deine Abfindung oder auch eine andere Entlassungsentschädigung dafür, dass das Arbeitsverhältnis nicht innerhalb der Kündigungsfristen gekündigt wurde, kannst du später Probleme bei dem Bezug von Arbeitslosengeld haben.

Denn dann wird das Arbeitslosengeld erst ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, in dem regulär bei Einhaltung der Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beendet worden wäre. In dieser Phase bist du zudem auch nicht über die Arbeitsagentur krankenversichert. Außerdem werden für dich auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge nicht weitergezahlt.

Dir droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes bis zu einer Frist von zwölf Wochen, denn die Arbeitsagentur geht davon aus, dass du deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast. Das resultiert durch deine Zustimmung im Aufhebungsvertrag, in dem du der Verkürzung der Kündigungsfristen zustimmst. Durch entsprechende Formulierungen im Aufhebungsvertrag kannst du diese Probleme vermeiden.

Wann lohnt sich ein Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, weiß aus seinem Erfahrungsschatz, welche Vor- und Nachteile es gibt und wie du bei einer Abfindung die Nachteile mindern kannst. Außerdem kann der Anwalt zum Beispiel die Höhe der Abfindung verhandeln und dich über deine Rechte und Pflichten informieren.

Wichtig
Es erfordert ein hohes Maß an Erfahrung im Arbeitsrecht, eine Abfindung mit Vertrag auszuhandeln, da auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn du lieber deinen Arbeitsplatz behalten möchtest, bleibt dir als Alternative zur Abfindung nur ein Kündigungsschutz-Prozess. Diesen musst du innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Der Prozess ist auch dann angebracht, wenn dir die Höhe der Abfindung zu niedrig erscheint. Vor allem Arbeitnehmer, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen, scheuen sehr häufig den Prozess aufgrund der Kosten. Meistens ist dies allerdings ungerechtfertigt, denn unter Umständen steht dir auch eine Prozesskostenhilfe zu.

Theoretisch kannst du die Kündigungsschutzklage selbst einreichen, allerdings ist dies nicht empfehlenswert. Es gibt eine Rechtsantragsstelle, die dir beim Ausfüllen der Formulare hilft. Bei einem formalen Fehler kannst du diesen allerdings später nicht rückwirkend beheben. Daher ist es sinnvoll hier einen Anwalt zu beauftragen.

Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses kann zum Beispiel der Richter feststellen, dass die Kündigung ungerechtfertigt war und dafür sorgen, dass du deinen Arbeitsplatz wieder zurück erhältst.

Fazit

Eine Abfindung kann aus verschiedenen Gründen gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nur dann, wenn die Abfindung als Ausgleich für den Verlust eines Arbeitsplatzes gezahlt wird. Kündigst du selbst oder findet die Kündigung nicht aus betriebsbedingten Gründen statt, sondern weil du zum Beispiel Verfehlungen begangen hast, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es keinen Anspruch.

Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, allerdings fällt Einkommensteuer an. Achte unbedingt darauf, dass bei bestimmten Klauseln im Aufhebungsvertrag dein Arbeitslosengeld gestrichen werden kann. Hohle dir daher im Zweifelsfall besser professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt.

 

Bildquelle: pixabay.com / fill