Einkommensteuer – Das Wichtigste im Überblick

Ob angestellt, freiberuflich oder selbstständig – fast jeder wird bei der größten Einnahmequelle des deutschen Staates zur Kasse gebeten. Was ist die Einkommensteuer, wer muss sie zahlen und in welcher Höhe? Was verbirgt sich hinter Splittingtarif und Progressionsvorbehalt und wie wird die Einkommenssteuer berechnet? Ein Überblick über die Einkommensteuer in Deutschland.

Was ist die Einkommensteuer?

Wie der Name schon sagt, wird durch die Einkommensteuer das Einkommen besteuert. Es handelt sich um eine direkte Steuer, die in Deutschland alle natürlichen Personen an den deutschen Staat zahlen müssen.

Als eine der wichtigsten Einnahmequellen gehen die Erlöse dieser Gemeinschaftssteuer anteilig an Bund, Länder und Gemeinden. Sie ist abhängig von der Höhe des Einkommens und unterliegt zusätzlich einer Staffelung.

Welche besonderen Erhebungsformen der Einkommensteuer gibt es?

Die besonderen Erhebungsformen der Einkommensteuer sind

  • Lohnsteuer,
  • Kapitalertragsteuer,
  • Bauabzugsteuer
  • und Aufsichtsratsteuer.
Lohnsteuer: Der Lohnsteuer unterliegen abhängig Beschäftigte mit ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Kapitalertragsteuer: Auf Gewinne aus Geldanlagen wird Kapitalertragsteuer erhoben. Dazu zählen sowohl die Zinsen von Girokonten als auch Dividenden aus Aktien, Erträge aus Zertifikaten oder Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien.

Bauabzugsteuer: Ein Unternehmer, der in Deutschland von einem Dienstleister Bauleistungen erbringen lässt, geht eine steuerliche Verpflichtung ein. Von dem zu zahlenden Rechnungsbetrag müssen 15 Prozent abgezogen und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Das bewirkt eine Umkehr der Steuerpflicht und die Anmeldepflicht liegt nun beim Leistungsempfänger, von dem die Steuerschuld beglichen wird.

Aufsichtsratsteuer: Die Aufsichtsratsteuer wird für beschränkt Steuerpflichtige, also Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, auf feste Beträge, Tagegelder oder Tantiemen erhoben.

 

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Die deutsche Einkommensteuer im internationalen Vergleich

Ein internationaler Vergleich der Einkommensteuer kann aufgrund der unterschiedlichen Freibeträge, Einstiegssätze, Spitzensteuersätze und Steuerklassen nur schwer gezogen werden. Verallgemeinert lässt sich feststellen, dass sich der Einkommensteuersatz verglichen mit anderen Ländern im Mittelfeld liegt.

Wie hängt die Kirchensteuer mit der Einkommensteuer zusammen?

In Deutschland wohnende Mitglieder einer evangelischen oder katholischen Kirche sowie Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinden sind verpflichtet Kirchensteuer zu zahlen. Sie wird auf Basis der Einkommensteuer berechnet.

Die Kirchensteuer unterliegt dem Landesrecht. Die Höhe des Steuersatzes ist in allen Bundesländern neun Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer. Ausnahmen bilden Bayern und Baden-Württemberg, dort sind es acht Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer.

Wer unterliegt der Einkommenssteuer?

Es muss für jede Art von Einkommen Einkommensteuer gezahlt werden. So heißt es in § 1 Abs. 1 EStG, dass sämtliche Einkommensarten besteuert werden. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die Einkünfte erzielt werden. Abhängig vom Eintrittsjahr wird auch die gesetzliche Rente versteuert.

Dem Fiskus ist es außerdem egal, ob die Steuerzahler deutsche Staatsbürger sind. Alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Wer weder den Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist möglicherweise beschränkt steuerpflichtig, wenn er in Deutschland Einkünfte erzielt. Das heißt, im Ausland erzieltes Einkommen muss nicht in Deutschland versteuert werden und das inländische nur beschränkt.

Arbeitnehmer, Freiberufler, Personengesellschaften: Wo die Einkommensteuer bei Privatpersonen und Unternehmern erhoben wird

Abhängig Beschäftigte zahlen die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer. Das Geld bekommen sie gar nicht zu Gesicht, nur die Summe auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zeigt, welcher Betrag direkt vom Bruttolohn abgezogen wurde.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird die Einkommensteuer auf den erwirtschafteten Gewinn erhoben. Die Ermittlung erfolgt entweder über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder die doppelte Buchführung und wird in Form der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

Ab wann besteht eine Einkommensteuerpflicht?

Die Einkommensteuer wird auf alle Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit sowie für Kapitalerträge erhoben. Einkommen unter einem sogenannten Freibetrag werden dabei nicht versteuert. Im Jahr 2019 lag dieser für Ledige bei 9.169,00 EUR, Verheiratete oder Verpartnerte haben einen Freibetrag von 18.336,00 EUR.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Höhe der Einkommensteuer hängt davon ab, wie hoch das Einkommen ist. Um diejenigen zu entlasten, die weniger Geld zur Verfügung haben, steigt der prozentuale Anteil der Steuer in vier verschiedenen Tarifzonen. Das Einkommen unter Tarifzone 1, fällt in die sogenannte Nullzone und ist von der Steuer befreit.

Steuertarif Jahresverdienst 2019
Tarif 1 9.169,00 EUR bis 14.254,00 EUR
Tarif 2 14.255,00 EUR bis 55.960,00 EUR
Tarif 3 55.961,00 EUR bis 265.326,00 EUR
Tarif 4  265.327,00 EUR und mehr

Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?

Innerhalb der ersten beiden Tarifzonen steigen die Prozentsätze der Besteuerung mit wachsendem Einkommen allmählich an. Die Tarifzonen 3 und 4 haben einen festen Steuersatz. Die genauen Steuersätze können für das jeweilige Jahr in Tabellen eingesehen werden. Beim Überschreiten einer Tarifgrenze gilt der nächsthöhere Tarif immer nur auf zusätzliches Einkommen und nicht auf das gesamte Einkommen.

Was ist eine Bemessungsgrundlage?

Als Basis für die Steuerberechnung dient das zu versteuernde Einkommen und gilt somit auch als Bemessungsgrundlage. Es werden vorab, unter anderem, die folgenden Abschläge abgezogen:

  • Altersentlastungsbetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Freibeträge
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Kinderfreibetrag

Hilfe bei der Berechnung: Wie funktioniert ein Steuerrechner?

Für die nicht ganz unkomplizierte Berechnung stellt unter anderem das Bundesministerium für Finanzen einen Steuerrechner zur Verfügung. Dort werden Daten, wie die Höhe des zu versteuernden Einkommens, der Familienstand, außerordentliche Einkünfte, etc. eingegeben und daraufhin der Einkommensteuerbetrag ausgegeben.

Was sind außerordentliche Einkünfte?

Zu den außerordentlichen Einkünften zählen Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, dann wenn sie zu den Einkunftsarten aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit zählen.

Außerdem zählen Entschädigungen, Zinsen sowie Nutzungsvergütungen zu den außerordentlichen Einkünften, sofern sie für länger als drei Jahre ausgezahlt werden.

Außerordentliche Einkünfte fallen unter die tarifbegünstigten Einkünfte. Hier fällt die Steuerlast niedriger aus als bei anderen Einkommensarten. Bei der Veranschlagung findet die Fünftelregelung Anwendung:

Dabei werden die außerordentlichen Einkünfte durch fünf geteilt. Im Anschluss wird ein Fünftel zum Jahreseinkommen addiert. Das daraus errechnete Gesamteinkommen wird versteuert.

Dieses Ergebnis wird mit dem Betrag verglichen, der sich ohne die außerordentlichen Einkünfte ergeben hätte. Die Differenz ist die steuerliche Mehrbelastung, welche zu zahlen wäre, wenn nur ein Fünftel der außerordentlichen Einnahmen erzielt werden würden. Die steuerliche Mehrbelastung wird am Ende mit fünf multipliziert wodurch mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

Welche Ausgaben mindern die Steuer?

Es gibt eine Vielzahl von Kosten, die sich von der Steuer absetzen lassen und damit die Steuerlast mindern. Dabei gelten für Arbeitnehmer die selben Ausgaben, allein die vom Finanzamt akzeptierten Höchstgrenzen sind unterschiedlich. Die sechs wichtigsten Kostenarten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

 

Kostenart  Information
Kosten für Werbung Darunter fallen alle Kosten, die entstehen, um dem Job nachzugehen. Beispiele sind Kosten für Fahrten zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer, Kosten für einen Umzug, Reisekosten bei einer Dienstreise. Arbeitnehmer können einen Pauschalbetrag geltend machen.
Betriebsausgaben Kosten, die bei Selbstständigen und Freiberuflern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anfallen, werden in Form von Betriebsausgaben abgesetzt.
Sonderausgaben Sonderausgaben sind private Ausgaben, wie Spenden, Schulgeld und Versicherungsbeiträge.
Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten die durch Scheidungen, einen Zivilprozess oder Unterhaltszahlungen entstehen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Kosten für eine Reinigungskraft, Pflegepersonal oder eine Haushaltshilfe gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und lassen sich von der Einkommensteuer absetzen.
Aufwendungen für die Altersvorsorge Zahlen Sie in Riester- und Rürup-Rente, aber auch in die betriebliche Altersvorsorge ein, können Sie auch das von der Einkommenssteuer absetzen.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Sozialleistungen, Beihilfen und Ausgleichszahlungen rechnet das Finanzamt bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage für die Steuerschuld zu den regulären Einkünften hinzu. Durch die Progression bedeutet das höhere Steuern.

Die zusätzlichen Einnahmen rücken das zu versteuernde Einkommen immer näher an die nächste Progressionsstufe. Jeder Euro darüber wird nach dem jeweils höheren Stufentarif stärker besteuert.

Zu den steuerfreien Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zählen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld

Was sind Vorteile des Splittingtarifs?

Beim Splittingtarif werden die Einkünfte von Ehepartnern oder von Partnern aus eingetragenen Lebenspartnerschaften zusammengezählt und dann wieder halbiert. Für dieses halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer ermittelt und im Anschluss verdoppelt.

Durch dieses Besteuerungsverfahren werden vor allem Paare mit großen Einkommensunterschieden begünstigt, für die sich dadurch ein niedrigerer durchschnittlicher Steuersatz ergibt.

Sind die Einkommen der Partner dagegen etwa gleich hoch, bringt die Zusammenrechnung keine Vorteile.

Einkommensteuererklärung abgeben – wer kann unterstützen?

Die kostengünstigste Art der Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung sind Onlinetools und Steuersoftwares, die Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen.

Arbeitnehmer können von Lohnsteuerhilfevereinen kostenlos Hilfe bei der Lohnsteuererklärung erhalten.

Professionelle Hilfe bieten Steuerberater, die mit ihrem Wissen bares Geld und Nerven sparen können. Unterstützung von einem Experten ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Diese kannst du aber im Folgejahr als Ausgaben geltend machen.

Fazit

Die Einkommensteuer ist ein komplexes, aber wichtiges Thema. Hier kannst du, wenn du dich ausgiebig damit beschäftigst, viel Geld sparen.

Onlinetools und spezielle Steuersoftware können bei der Einkommensteuererklärung helfen. Wer sich unsicher ist, sollte einen Steuerberater zurate ziehen. Die Kosten die dafür anfallen, kannst du im Folgejahr wieder von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Je besser die Zahlen vorbereitet sind, umso niedriger fällt die Rechnung vom Steuerberater aus.

 

Bildquelle: pixabay.com / stevepb