Berufsunfähigkeitsversicherung für Gründer: Sinnvoll oder unnötig?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungen. Trotzdem gibt es nach wie vor Viele, die sich dagegen sträuben eine solche BU-Absicherung für sich abzuschließen. Ein wenig merkwürdig ist in diesem Zusammenhang, dass gerade die deutschen Bundesbürger eigentlich als Versicherungsweltmeister bekannt sind. Entsprechend werden in Deutschland insgesamt viele unterschiedliche Versicherungen abgeschlossen.

Erwerbsminderungsrente hilft auch Gründern nur wenig

Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft sind allerdings viele Leute eher skeptisch und haben Vorbehalte gegen solche Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ein häufig genanntes Argument gegen eine BU-Absicherung ist oftmals die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Grundsätzlich ist es zutreffend, dass es eine solche Erwerbsminderungsrente über die gesetzliche Rentenversicherung gibt. Seit einigen Jahren können inzwischen auch Selbstständige in bestimmten Situationen von einer Erwerbsminderungsrente profitieren. Allerdings ist es aufgrund der hohen Anforderungen schwierig einen Anspruch auf eine solche Erwerbsminderungsrente zu haben.

Denn eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn man nicht mehr in der Lage ist irgendeine berufliche Tätigkeit für mindestens drei Stunden auszuüben. Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn man maximal noch sechs Stunden täglich einer beliebigen Arbeit nachgehen kann. Ganz davon abgesehen bewegt sich eine durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente bei rund 600 Euro pro Monat. Das ist deutlich zu wenig, um als Selbstständiger überhaupt noch die Kosten für die private Lebenshaltung tragen zu können.

Wie findet man eine passende BU-Absicherung?

Aus diesem Grund sollten sich Gründerinnen und Gründer etwas genauer mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen. Allerdings haben Selbstständige in der Regel wenig Zeit und aus diesem Grund neigen viele Gründerinnen und Gründer dazu sich beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen im Test zu konzentrieren. Das kann ein guter Ansatz sein, um sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Anbieter und das jeweilige Leistungsspektrum der angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu verschaffen.

Allerdings ist es nicht unbedingt ratsam, ausschließlich auf das Abschneiden einer BU-Versicherung in einem der vielen Tests zu schauen. Denn im Rahmen solcher Tests werden die Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Regel für bestimmte Musterkunden berechnet und miteinander verglichen. Aus diesem Grund kann sich die Situation im Einzelfall ganz anders darstellen und man sollte sich auf jeden Fall über das Internet maßgeschneiderte Angebote für die persönliche Situation erstellen lassen. Dadurch sind die Chancen deutlich höher, dass man eine BU-Absicherung mit dem passenden Leistungspaket zu einem überzeugenden Preis bekommt.

Gründer sollten frühzeitig eine BU-Versicherung abschließen

Gründer sind in der Regel voller Energie und versuchen alles, um das eigene Geschäftsmodell weiter nach vorne zu bringen. Aufgrund der vorhandenen Power denken viele Gründerinnen und Gründer vor allem zu Beginn nicht unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach. Das ist allerdings ein Risiko, weil es leider auch bei jungen Gründern jederzeit durch Erkrankungen oder durch einen Unfall zu einem Verlust der eigenen Arbeitskraft kommen kann. In einem solchen Fall kann eine BU-Absicherung helfen, dass man mit der vereinbarten monatlichen BU-Rente nicht nur die privaten Kosten weiter bezahlen kann, sondern vielleicht auch noch Geld für externe Hilfe im Unternehmen übrig bleibt.

Schon allein aus diesem Grund kann eine BU-Absicherung auch für Gründerinnen und Gründer in vielen Fällen sinnvoll sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren in der Regel deutlich günstiger ist. Aus diesem Grund ist es für Gründer ratsam, bereits möglichst frühzeitig über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.

Durch den frühzeitigen Abschluss einer BU-Versicherung von Vorteilen profitieren

Durch ein junges Eintrittsalter und einen guten Gesundheitszustand fallen die Beiträge im Vergleich zu einem späteren Einstieg in der Regel deutlich niedriger aus.

An dieser Stelle sollten nicht nur Gründer daran denken, dass der Gesundheitszustand in jungen Jahren meistens noch deutlich besser ist. Ein solcher positiver Gesundheitszustand sorgt wiederum für günstigere Beiträge bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Liegen allerdings bei einem gewünschten Abschluss einer BU-Absicherung bereits Vorerkrankungen vor, dann kann sich das negativ auf die Beiträge auswirken und manchmal sogar zu einer Ablehnung einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung durch ein Versicherungsunternehmen führen.

Bei bestimmten Vorerkrankungen erheben die Versicherungsunternehmen nämlich entweder Risikoaufschläge auf die regulären Beiträge oder schließen teilweise Vorerkrankungen als versicherten Grund für eine Berufsunfähigkeit grundsätzlich aus. Im schlimmsten Fall kann es bei bestehenden ernsten Vorerkrankungen passieren, dass man aufgrund eines zu schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr die Möglichkeit hat eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aus diesen Gründen ist es für junge Gründerinnen und Gründer ratsam, so früh wie möglich über den Abschluss einer BU-Versicherung nachzudenken.

Wichtige Bestandteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine große Anzahl von Anbietern für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn man sich als Gründerin oder Gründer für den Abschluss einer solchen BU-Absicherung interessiert, dann sollte man nicht nur auf die monatlichen Beiträge, sondern gleichermaßen auch auf das Leistungsspektrum schauen. Schließlich gibt es einige Unterschiede in den Versicherungsbedingungen, die im Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit entscheidend werden können.

Verzicht der abstrakten Verweisbarkeit

In der Vergangenheit gab es eine ganze Reihe von Versicherungsunternehmen, die in ihren Versicherungsbedingungen für eine BU-Versicherung von einer abstrakten Verweisung sprechen. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man darauf achten, dass der Versicherer auf eine solche Klausel verzichtet. In einem konkreten Fall würde eine solche abstrakte Verweisbarkeit dafür sorgen, dass ein Versicherungsunternehmen die versicherte Person auffordern kann in einem anderen Beruf zu arbeiten und aus diesem Grund eine vereinbarte BU-Rente verweigert werden kann.

Ein verkürzter Prognosezeitraum

Grundsätzlich wird von einer Berufsunfähigkeit gesprochen, wenn man als versicherte Person voraussichtlich sechs Monate nicht in der Lage ist, den Beruf noch zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Es gibt allerdings Versicherer, die von einem erweiterten Prognosezeitraum von zwei Jahren oder länger sprechen.

Ein solcher längerer Prognosezeitraum kann aus Sicht der versicherten Person allerdings zu einem Problem werden. Denn bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall kann ein Arzt meistens einschätzen, inwiefern der Heilungsprozess wahrscheinlich länger als sechs Monate dauern wird. Bei einer solchen Einschätzung durch einen Arzt stehen die Chancen auf Leistungen durch die BU-Versicherung bei einem verkürzten Prognosezeitraum von sechs Monaten gut. Bei einem längeren Prognosezeitraum durch den Versicherer von beispielsweise zwei Jahren können Ärzte in vielen Fällen nicht bestätigen, ob eine Heilung in diesem längeren Zeitraum möglich ist. Dadurch erhält man als versicherte Person zunächst keine Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

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