Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer: Das sollten Unternehmer wissen

In Deutschland gibt es mehrere Steuern, von denen die Umsatzsteuer zu den wichtigsten für Unternehmer gehört. Es handelt sich um eine allgemeine Verbrauchsteuer, die bei fast jedem Umsatz anfällt. Ob du umsatzsteuerpflichtig bist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Höhe der Einnahmen.

In unserem Beitrag erfährst du, was die Umsatzsteuer ist und wie das Umsatzsteuersystem in Deutschland funktioniert. Zudem geben wir dir Informationen, wer umsatzsteuerpflichtig ist, wie die Umsatzsteuer in Unternehmen funktioniert und worum es sich eigentlich beim Vorsteuerabzug handelt.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (kurz: USt) ist eine sogenannte allgemeine Verbrauchsteuer. Sie wird für den gesamten Verbrauch erhoben, also sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Gleichzeitig ist die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer. Der Grund ist, dass Verbraucher die Steuer über den Umweg eines Unternehmens zahlen müssen.

Auf nahezu jede Ware und jede Dienstleistung in Deutschland fällt – bis auf wenige Ausnahmen – Umsatzsteuer an. Das gesamte Aufkommen der USt hat hierzulande einen Anteil von über 30 Prozent. Oftmals werden die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer synonym verwendet. Ganz korrekt ist dies allerdings nicht.

Mit dem Begriff Mehrwertsteuer werden die sogenannte Vorsteuer und die Umsatzsteuer zusammengefasst. Trotzdem hat es sich eingebürgert, dass die Bezeichnung Mehrwertsteuer der umgangssprachliche Oberbegriff für die Umsatzsteuer ist.

Die Unterscheidung zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer hängt vor allem von der Sichtweise ab. Aus deiner Sicht als (angehender) Unternehmer wäre die Vorsteuer diejenige Steuer, die auf deine eingegangenen Rechnungen erhoben wird. Demgegenüber erhebst du die Umsatzsteuer auf Rechnungen, die du selbst stellst.

 

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Wie funktioniert das Umsatzsteuersystem?

Das Umsatzsteuersystem in Deutschland ist nicht ganz einfach, aber mit einigen Informationen nachvollziehbar. Zunächst einmal wird das Umsatzsteueraufkommen auf Grundlage eines bestimmten Schlüssels an die folgenden drei Empfänger verteilt:

  • Bund
  • Bundesländer
  • Gemeinden

Die Umsatzsteuer funktioniert als Verkehrssteuer. Dies liegt daran, dass wirtschaftliche Verkehrsvorgänge erfasst und besteuert werden. Besteuert wird allerdings nur der entstehende Mehrwert. Daran wird ein wichtiger Teil des Umsatzsteuersystems deutlich.

Auf der einen Seite machen Unternehmen die Vorsteuer geltend, die bei eingekauften Waren und Dienstleistungen anfällt. Dem stellen sie beim Veräußern ihrer Waren und Dienstleistungen die Abfuhr der Umsatzsteuer gegenüber. Letztendlich findet demnach nur eine Besteuerung der entstehenden Differenz statt.

Welche Mehrwertsteuersätze gibt es in Europa?

In Deutschland beträgt der allgemeine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Auf die Ausnahmen gehen wir im weiteren Verlauf des Beitrages noch ein. Deutschland zählt damit zu den Ländern mit den geringsten Mehrwertsteuersätzen. Dies zeigt ein Blick auf einige andere Staaten der EU und deren MwSt, wie zum Beispiel:

  • Ungarn: 27%
  • Schweden: 25%
  • Italien: 22 %
  • Niederlande: 21 %

Die geringsten Mehrwertsteuersätze in Europa haben zum einen Luxemburg mit 17 und zum anderen die Schweiz mit 7,7 Prozent.

Wissenswert
Die Umsatzsteuer fließt hierzulande Bund, Ländern und Gemeinden zu. Trotz eines regulären Satzes von 19 Prozent gehört Deutschland zu den Ländern in Europa mit den geringsten Mehrwertsteuersätzen.

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen benötigen eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-ID. Mit dieser Nummer können Unternehmen innerhalb der gesamten EU eindeutig identifiziert werden. Hierzulande wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer zur Abwicklung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs benötigt.

Wer ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig?

Vom Grundsatz her ist jedes Unternehmen hierzulande umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du bei Verkäufen dazu verpflichtet bist, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug darfst du bei Einkäufen die von dir gezahlte Vorsteuer verrechnen und bist somit vorsteuerabzugsberechtigt. Somit ist die Umsatzsteuerpflicht kein Nachteil, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt.

Trotz der allgemeinen Umsatzsteuerpflicht gibt es eine Ausnahme. Diese betrifft Unternehmen, welche die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese Firmen oder Selbstständige sind nicht umsatzsteuerpflichtig und brauchen auf den entsprechenden Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Allerdings gibt es eine Voraussetzung, dass die Kleinunternehmerregelung angewendet werden darf.

Du darfst die Kleinunternehmerregelung nutzen, falls deine Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr maximal bei 22.000 Euro lagen. Zudem dürfen sie im aktuellen Kalenderjahr aller Voraussicht nach 50.000 Euro nicht übersteigen. Gedacht ist die Kleinunternehmerregelung vor allem als Sonderregelung, die Gründer und Kleinunternehmer in Anspruch nehmen können. Der Vorteil ist der Wegfall der Verwaltungsarbeit, die sonst im Rahmen der Umsatzsteuerpflicht anfallen würde.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt?

Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer beläuft sich in Deutschland auf 19 Prozent. Allerdings können die Umsatzsteuersätze je nach Produkt bzw. Dienstleistung variieren. Festgelegt sind sie im Paragraphen 12 des Umsatzsteuergesetzes.

Neben dem Regelsteuersatz gibt es einen ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dieser ist mit sieben Prozent deutlich geringer. Er fällt insbesondere für die folgenden Güter und Dienstleistungen an:

  • Lebensmittel
  • Bücher und Zeitungen
  • Personennahverkehr
  • Hotels
  • Theater- und Konzerttickets
  • Übertragung von Urheberrechten

Besonderheiten beim Warenverkehr innerhalb der EU

Wenn du Geschäfte mit einem Unternehmen machst, welches innerhalb der EU ansässig ist, fällt dafür keine Umsatzsteuer an. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass du über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügst. Auf der entsprechenden Rechnung muss ein Vermerk vorhanden sein, der auf diese Tatsache hinweist.

In dem Zusammenhang wird meistens vom sogenannten Reverse-Charge-Verfahren gesprochen. In dem Fall ist das Unternehmen, welches die Leistung erbringt, von der Umsatzsteuer befreit. Stattdessen geht die Steuerpflicht auf den jeweiligen Leistungsempfänger über. Das hat zur Folge, dass auf der Rechnung des Leistungsempfängers keine Umsatzsteuer auszuweisen ist.

Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen

Neben den zwei genannten Umsatzsteuersätzen gibt es einige Produkte und Dienstleistungen, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören vor allem:

  • Auslandslieferungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Kreditvermittlungen
  • Versicherungen
  • Luftverkehr
  • Seeverkehr
Info
Für die meisten Waren und Dienstleistungen fällt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent an. Bei einigen Leistungen und Waren gilt der verminderte Satz von sieben Prozent. Darüber hinaus fällt auf wenige Leistungen bzw. Güter keine Umsatzsteuer an.

In der nachfolgenden Tabelle führen wir einige der häufigsten Waren und Dienstleistungen auf, die auch du sicher schon gekauft bzw. in Anspruch genommen hast. Dazu erfährst du jeweils den gültigen Steuersatz.

Ware / Leistung Steuersatz
Benzin 19%
Hotels 7%
Milch 7%
Autos 19%
Eintrittskarte Konzert 7%
Kreditvermittlung 0%
Seefahrt 0%
ÖPNV 7%
Zeitungen 7%

Die Umsatzsteuer im Unternehmen – Das solltest du wissen

Wenn du nicht die angesprochene Kleinunternehmerregelung nutzt, kommst du als Unternehmer nicht an der Umsatzsteuer vorbei. Daher solltest du dich mit diesem Thema zumindest grundlegend auskennen. Dies trifft auch auf Existenzgründer zu, die erstmals mit der Umsatzsteuer konfrontiert werden.

Allerdings ist insbesondere für Gründer die angesprochene Kleinunternehmerregelung meistens von großer Bedeutung. In den ersten Jahren fallen oftmals nicht so hohe Umsätze an, als dass die Umsatzsteuerpflicht greifen würde. Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dies gilt, falls die Umsätze im vorangegangenen Jahr nicht höher als 22.000 Euro waren und in diesem Jahr vermutlich nicht über 50.000 Euro liegen werden.

Korrekte Buchung der Umsatzsteuer

Für Unternehmer ist es wichtig, dass die Umsatzsteuer korrekt gebucht wird. In dem Zusammenhang spielen einige Konten einer Rolle. Zunächst einmal gilt es jedoch, die Umsatzsteuer bei Warenverkäufen oder dem Angebot von Dienstleistungen genauso korrekt zu verbuchen wie die Vorsteuer bei in Anspruch genommenen Leistungen und erhaltenen Gütern.

Die grundlegende Buchung sieht beispielsweise wie folgt aus:

Einkauf von Waren (zum Beispiel Materialien / netto): 30.000 Euro
+ Vorsteuer (19 Prozent): 5.700 Euro
= Bruttoeinkaufspreis: 35.700 Euro

Aus den erhaltenen Materialien fertigst du zum Beispiel Produkte an und verkaufst diese an den Endverbraucher. In dem Fall sieht die Rechnung wie folgt aus:

Verkaufspreis der Waren: (netto): 40.000 Euro
+ Umsatzsteuer (19 Prozent): 7.600 Euro
= Verkaufspreis (brutto): 47.600 Euro

Die jeweiligen Beträge müssen innerhalb deiner Finanzbuchhaltung auf den entsprechenden Konten verbucht werden. Betroffen davon sind insbesondere die folgenden Kontoarten:

  • Wareneingang
  • Vorsteuer
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen
  • Umsatzerlöse
  • Umsatzsteuer
  • Forderungen aus Lieferungen
Im nächsten Schritt nimmst du die notwendigen Buchungen mit den entsprechenden Buchungssätzen vor. Diese lauten beispielsweise:

1.) Wareneingang (30.000 Euro) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen (35.700 Euro)
2.) Forderungen aus Lieferungen (47.600 Euro) an Umsatzerlöse (40.000 Euro)
an Umsatzsteuer (7.600 Euro)

Im letzten Schritt werden die Konten abgeschlossen.

Info
Für die korrekte Buchung der Umsatzsteuer sind einige Konten notwendig. Wichtig ist, dass stets Nettobetrag, Umsatz- bzw. Vorsteuer und Bruttobetrag ausgewiesen werden.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung führt dazu, dass die vorhandene Steuerschuld in mehrere Teilzahlungen separiert wird. Je nach Höhe des Umsatzes musst du die Umsatzsteuervoranmeldung meistens vierteljährlich oder monatlich durchführen. Die Mehrheit aller Gewerbetreibenden bzw. Freiberufler sind zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Worum handelt es sich bei der Umsatzsteuererklärung?

Die Umsatzsteuererklärung ist die Umsatzsteuerjahreserklärung. Es handelt sich im Grunde um eine Zusammenfassung aller Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Daher musst du in der Regel nur noch kleine Differenzbeträge überweisen oder erhältst diese. Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist im Grunde mit der Einkommensteuererklärung zu vergleichen und wird einmal pro Jahr beim Finanzamt abgegeben. Abgabetermin ist in der Regel der 31.5. des Folgejahres.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen entfällt auf den Kaufpreis die Umsatzsteuer. Die entsprechende Steuerzahlung bezeichnet man als Vorsteuer. Der Grund ist, dass so leichter abzugrenzen ist, ob die Steuer für den Warenerhalt oder eine Warenlieferung vereinnahmt wird.

Durch den Vorsteuerabzug kannst du demnach auf erhaltene Waren und Dienstleistungen die von dir bezahlte Steuer mit der Umsatzsteuer verrechnen, die du an das Finanzamt abführen musst. Diese Steuern entstehen bekanntlich durch Leistungen, die du selbst erbracht und nicht wie bei der Vorsteuer eingekauft hast.

Welche praktischen Tools gibt es?

Es gibt einige praktische Tools, mittels derer die notwendigen Angaben für die Umsatzsteuer-Berechnung ermittelt werden können. Dazu zählen insbesondere einige weit verbreitete Buchhaltungstools, wie zum Beispiel:

Fazit zur Umsatzsteuer

In Deutschland gilt für alle Unternehmen zunächst einmal die Umsatzsteuerpflicht. Insbesondere Gründer und die sogenannten Kleinunternehmer können allerdings davon befreit sein, wenn die Kleinunternehmerregelung gilt.

Der gewöhnliche Umsatzsteuersatz beläuft sich auf 19 Prozent. Es gibt allerdings auch einen mit sieben Prozent ermäßigten Steuersatz. Da es sich bei der Umsatzsteuer um einen durchlaufenden Posten handelt, führt die Steuer bei dir nicht zu einem verminderten Gewinn.

Wichtig ist die korrekte Angabe und Abfuhr der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt erfolgt.

 

Bildquelle: pixabay.com / wir_sind_klein