Körperschaftsteuer: Unternehmenssteuer als direkte Steuerart

In unserem Beitrag erfährst du, worum es sich bei der Körperschaftsteuer handelt und was eigentlich Körperschaften sind. Darüber hinaus informieren wir dich, wie du die Körpersteuer berechnen kannst, welche Rolle Freibeträge spielen und wer die Körperschaftsteuer im Detail zahlen muss.

In Deutschland ist nahezu jedes Einkommen mit einer Steuer belegt. Unternehmen machen diesbezüglich keine Ausnahme, denn sie müssen in vielen Fällen die sogenannte Körperschaftsteuer zahlen. Dabei handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer und gleichzeitig um eine Ertragsteuer.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer fällt im Steuerrecht gleich unter mehrere Rubriken: Es handelt sich sowohl um eine Ertragsteuer sowie um eine Unternehmenssteuer als auch um eine Gemeinschaftssteuer. Du kannst die Körperschaftsteuer für Unternehmen im Grunde mit der gewöhnlichen Einkommensteuer vergleichen, die bei natürlichen Personen erhoben wird.

Die meisten, aber nicht automatisch alle Unternehmen, müssen Körperschaftsteuer an das Finanzamt zahlen. Dies geschieht einmal im Jahr. Der einheitliche Körperschaftsteuersatz beläuft sich in Deutschland auf 15 Prozent, wobei noch der Solidaritätszuschlag hinzu kommt.

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Was sind Körperschaften?

Der Name Körperschaftsteuer mag etwas abstrakt klingen, weil oftmals nicht bekannt ist, was Körperschaften per Definition sind:

Wichtig
Eine Körperschaft meint einen Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. In der Praxis ist die Körperschaft meistens entweder ein Unternehmen oder ein Verein, auf jeden Fall jedoch eine juristische Person.

Körperschaftsteuer berechnen

Falls du mit deinem Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig bist, ist es definitiv hilfreich, wenn du selbst die Körperschaftsteuer berechnen kannst. Die endgültige Berechnung übernimmt das Finanzamt.

Um dies zu verdeutlichen, sind Praxisbeispiele eine große Hilfe. Die Grundlage zur Berechnung der Körperschaftsteuer ist das Einkommen deines Unternehmens, also im Prinzip der Jahresgewinn.

Allerdings gibt es einige Kosten, die vorher vom Jahresüberschuss abgezogen bzw. hinzuaddiert werden müssen. Subtrahiert vom Jahresüberschuss werden in erster Linie verdeckte Einlagen, Zuwendungen und Freibeträge. Demgegenüber werden Positionen wie nicht abziehbare Aufwendungen und verdeckte Gewinnausschüttungen zum Jahresüberschuss hinzuaddiert.

Beispiel zur Berechnung der Körperschaftsteuer

Das sich so ergebende zu versteuernde Einkommen des Unternehmens ist die Grundlage für die Berechnung der Körpersteuer. Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie du auch für dein Unternehmen die Körperschaftsteuer im Detail ermitteln kannst:

Zu versteuerndes Einkommen (Gewinn): 300.000 €

Körperschaftsteuersatz: 15 %

Solidaritätszuschlag: 0,83 %

Effektiver Körperschaftsteuersatz: 15,83 %

Zu zahlende Körperschaftsteuer: 47.490 Euro

Bei der Berechnung kann unter Umständen ein Freibetrag eine Rolle spielen. Manche Unternehmen bzw. juristische Personen können ihr zu versteuerndes Einkommen um einen Freibetrag reduzieren. Dies gilt beispielsweise unter der Voraussetzung, dass die juristische Personen keine Gewinnausschüttung vornehmen.

Dies trifft insbesondere auf Vereine zu. Diesen steht nach Paragraf 24 Körperschaftsteuergesetz ein Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Genossenschaften, die in erster Linie im Bereich Landwirtschaft tätig sind, können sogar über einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro verfügen.

Die Körperschaftsteuererklärung

Ähnlich wie natürliche Person einmal pro Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung anzufertigen und beim Finanzamt einzureichen.

Die Körperschaftsteuererklärung besteht aus sechs Seiten plus einiger Anlagen. Du kannst die Erklärung auf Grundlage deines ermittelten Jahresabschlusses anfertigen und musst diese anschließend ausgefüllt ans Finanzamt senden.

Tipp
Beachte dabei bitte, dass die Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem Weg übermittelt werden muss. Der Abgabetermin ist spätestens der 31. Juli des entsprechenden Folgejahres. Das bedeutet, dass du die Körperschaftsteuererklärung für 2020 spätestens bis zum 31. Juli 2021 an das Finanzamt eingereicht haben musst.

Wer muss die Körperschaftsteuer zahlen?

Ausschließlich juristische Personen müssen Körperschaftsteuer zahlen. Allerdings trifft dies nur für solche Unternehmen, Vereine und Stiftungen zu, die entweder ihren Hauptsitz in Deutschland haben oder bei denen die Geschäftsleitung hierzulande ansässig ist.

Bei den meisten körperschaftsteuerpflichtigen juristischen Personen handelt es sich um:

Für manche Unternehmen gilt eine Ausnahme, sodass diese nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind. Das trifft vor allem auf juristische Person zu, deren Hauptsitz sich nicht in Deutschland befindet und deren Geschäftsleitung ebenfalls nicht im Inland angesiedelt ist. In dem Fall wird ein ermäßigter Steuersatz berechnet.

Es gibt sogar einige juristische Personen, die komplett von der Körperschaftsteuer befreit sind. Dazu gehören vor allem Berufsverbände, politische Parteien, soziale Kassen, Unternehmen des Bundes sowie öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen.

Achtung
Freiberufler und Kleinunternehmer sowie Personengesellschaften fallen ebenfalls nicht unter die Körperschaftsteuerpflicht.

Zu welchem Zeitpunkt ist die Körperschaftsteuer fällig?

Ähnlich wie die Einkommensteuer bei selbstständigen natürlichen Personen muss auch die Körperschaftsteuer in regelmäßigen Abständen als Vorauszahlung an das Finanzamt überwiesen werden. Die Höhe der entsprechenden Vorauszahlung wird auf Grundlage der nach Ansicht des Finanzamtes voraussichtlich anfallenden Körperschaftsteuer berechnet.

Achtung
Die einzelnen Vorauszahlungen sind jeweils bis zum 10. des Quartals durchzuführen, und zwar im März, Juni, September sowie im Dezember.

Ist eine GmbH körperschaftsteuerpflichtig?

Wie du in unserem bisherigen Beitrag gelernt hast, sind die meisten juristischen Personen körperschaftsteuerpflichtig. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften, zu denen wiederum neben der Aktiengesellschaft vor allem die GmbH zählt. Daraus ergibt sich automatisch, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Körperschaftsteuer zahlen muss.

Gleiches gilt im Bereich der Körperschaftsteuer für Selbstständige, die eine Kapitalanlagegesellschaft haben. Bist du also beispielsweise Inhaber einer GmbH, musst du bzw. dein Unternehmen selbstverständlich ebenfalls Körperschaftsteuer zahlen. Solo-Selbstständige und Freiberufler hingegen, auch wenn sie zum Beispiel eine Personenhandelsgesellschaft besitzen, müssen keine Körperschaftsteuer zahlen.

Von der Körperschaftsteuer sind darüber hinaus einige Vereinigungen erfasst. Dazu zählen insbesondere Personenvereinigungen, nicht rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Anstalten. In diesem Fall greift ebenfalls die Körperschaftsteuerpflicht.

Körperschafts- und Gewerbesteuer im Vergleich

Oftmals ist der Unterschied zwischen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht bekannt oder die Steuerarten werden verwechselt. Wann ein Unternehmen Körperschaftsteuer zahlen muss, haben wir in unserem Beitrag ausführlich erläutert.

Im Gegensatz zur Körperschaftsteuer gibt es bei der Gewerbesteuer immer einen Freibetrag. Gewerbesteuerpflichtig sind Unternehmen oder Selbstständige als Gewerbetreibende nur unter der Voraussetzung, dass der jährliche Gewinn einen Betrag von 24.500 Euro überschreitet.

Dann allerdings sind nicht nur juristische Personen gewerbesteuerpflichtig, also zum Beispiel eine GmbH, sondern ebenfalls Selbstständige. Diese müssen ein Gewerbe angemeldet haben, während Freiberufler zum Beispiel keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Es kann also passieren, dass zum Beispiel eine GmbH sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer zahlen muss, ähnlich wie ein Selbstständiger unter Umständen einerseits Einkommensteuer und zum anderen Gewerbesteuer zu zahlen hat.

Was solltest du nach dem Erhalt des Körperschaftsteuer-Bescheides tun?

Einige Wochen nachdem du deine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht hast, wird voraussichtlich der seitens der Behörde erstellte Körperschaftsteuer-Bescheid ankommen.

Diesen Bescheid solltest du im ersten Schritt genau prüfen, insbesondere natürlich, ob die Höhe der festgelegten Körperschaftsteuer und eine eventuell geforderte Nachzahlung korrekt sind. Sollte eine Nachzahlung fällig sein und ist diese aus deiner Sicht in Ordnung, musst du den ausstehenden Betrag innerhalb eines Monats begleichen. Die Frist ist in der Regel auf dem Bescheid dokumentiert.

Solltest du der Auffassung sein, dass etwas nicht in Ordnung ist, zum Beispiel eine zu hohe geforderte Nachzahlung, gibt es mehrere Wege. Du könntest den Bescheid zum Beispiel von einem Steuerberater überprüfen lassen. Beachte allerdings, dass die Widerspruchsfrist nicht vorher abläuft.

Bestehen weiter Zweifel an der Rechtmäßigkeit, legst du beim Finanzamt schriftlichen Widerspruch ein. Das Amt wird den Bescheid dann nochmal prüfen.

Gibt es weiterhin Unstimmigkeiten, ist eventuell sogar ein Rechtsanwalt notwendig. Dieser kann noch einmal „offiziell“ Widerspruch einlegen und deine Ansicht darlegen. Im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden, ob der Körperschaftsteuer-Bescheid rechtens ist oder nicht.

Fazit zur Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Unternehmenssteuer, die in Deutschland zahlreiche juristische Personen zahlen müssen. Darunter fallen insbesondere Kapitalgesellschaften wie die AG und eine GmbH, aber auch einige Vereine, Genossenschaften und weitere juristische Personen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt bundesweit einheitlich 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Einmal pro Jahr musst du eine Körperschaftsteuererklärung abgeben, allerdings zuvor quartalsweise eine Vorauszahlung an das Finanzamt leisten. Hier findest du weitere Informationen zur Steuererklärung für Selbstständige.

 

Bildquelle: Unsplash.com / Christina @ wocintechchat.com