Der Franchisevertrag – Grundlage für die Franchise-Partnerschaft

Der Franchisevertrag ist die Grundlage der gesamten Franchise-Partnerschaft, die zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer entsteht. Er enthält wichtige Regelungen, insbesondere zu den jeweiligen Pflichten und Rechten der zwei Parteien.
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Empfehlenswert ist, dass innerhalb des Franchisevertrages so viele Punkte wie möglich festgehalten werden, damit es später möglichst keine Auseinandersetzungen und Streitigkeiten gibt.

Grundlagen & Definition: Was ist ein Franchisevertrag?

Zunächst einmal bildet der Franchisevertrag die rechtliche Basis für sämtliche Franchise-Systeme. Innerhalb des Vertrages werden vor allen Dingen die Rechte und Pflichten der zwei Vertragsparteien festgehalten. Das sind auf der einen Seite der Franchisegeber und auf der anderen Seite der Franchisenehmer. Innerhalb des Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass die Rechte und Pflichten möglichst ausgeglichen sind.

Typisch für einen Franchisevertrag ist, dass es sich um einen sogenannten gemischten Vertrag handelt. Er enthält verschiedene Elemente, insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Lizenzen
  • Vertrieb
  • Know-how
  • Weitere Regelungen

Gesetzlich geregelt sind Franchiseverträge nicht per se. Daher handelt es sich um sehr individuelle Vertragsgestaltungen, die zum Teil relativ kompliziert und umfangreich sein können. Das ist auch einer der Unterschiede zu klassischen Vertragstypen, die relativ einheitlich gestaltet sind.

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Die Rolle von Franchisegebern und -nehmern im Vertragsverhältnis

Da der Franchisevertrag zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern geschlossen wird, spielen beide Parteien eine wesentliche Rolle. Dabei stehen insbesondere die Nutzungsrechte an den Schutzrechten im Vordergrund, die der Franchisegeber seinen Franchisenehmern überlässt. Das sind insbesondere:

  • Markenrechte
  • Urheberrechte
  • Patentrechte
  • Musterrechte

Ferner ist es die Rolle des Franchisegebers, dem Franchisenehmer das benötigte Wissen zu vermitteln. Als Franchisenehmer hast du innerhalb des Vertragsverhältnisses die Pflicht, dich an bestimmte Vorgaben und Leitsätze zu halten. Zudem bist du meistens dazu verpflichtet, eine Eintrittsgebühr nebst regelmäßiger Lizenzgebühren zu zahlen.

Ebenfalls gilt für den Franchisenehmer innerhalb des Vertragsverhältnisses, dass dessen unternehmerische und wirtschaftliche Handlungsfreiheit eingeschränkt wird. Allerdings sollten trotzdem beide Parteien eine gleichberechtigte Rolle haben, die auch innerhalb des Vertragsverhältnisses zu erkennen ist.

Inhalte eines Franchisevertrages

Was sind die Hauptelemente und was bedeuten sie?

Zwar kann der Franchisevertrag individuell gestaltet werden. Dennoch gibt es einige Elemente, die auf keinen Fall im Vertrag fehlen sollten. Das sind insbesondere:

  • Präambel
  • Gegenstand des Vertrages
  • Vertragsgebiet
  • Pflichten des Franchisenehmers
  • Pflichten des Franchisegebers
  • Vertragsdauer
  • Kündigungsregelungen
  • Regelungen bei Streitigkeiten
  • Marketing
  • Widerrufsbelehrung

Neben diesen Elementen ist es wichtig, dass bei einem Franchisevertrag die Eigenschaften des Systems berücksichtigt werden. Das kann dazu führen, dass weitere Themen in den Vertrag aufgenommen werden.

Ansonsten sind die genannten Hauptelemente in der überwiegenden Mehrheit selbsterklärend. Das gilt insbesondere für die Vertragsdauer, die Pflichten der zwei Parteien, die Widerrufserklärung und das Vertragsgebiet.

Dort wird zum Beispiel festgehalten, auf welchen Raum sich die Geschäftstätigkeit des Franchisenehmers im Detail begrenzt. Häufig gibt es diesbezüglich einen vertraglich festgehaltenen Geschäftsraum, sodass sich einzelne Franchisenehmer in der Region nicht untereinander Konkurrenz machen.

Besonderheiten, die in einem Franchisevertrag nicht fehlen sollten

Aufgrund der Komplexität der Rechtsbeziehung und der Tatsache, dass ein Franchisevertrag viele Elemente in rechtlicher Hinsicht beinhaltet, sollten dort einige Besonderheiten nicht fehlen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die vom Franchisegeber übertragenen Lizenzen und Nutzungsrechte im Detail bezeichnet und genannt werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass im Vertrag definiert ist, wie sich die Franchisegebühren im Detail zusammensetzen. Es gibt insbesondere die folgenden Varianten, die in unterschiedlicher Höhe und manchmal auch gar nicht von einem Franchisesystem erhoben werden:

  • Einstiegsgebühr
  • Monatliche Franchisegebühr
  • Kombination aus Einstiegs- und Monatsgebühr
  • Marketing-Gebühren

Alternativ gibt es öfter auch eine prozentuale Gewinnbeteiligung des Franchisegebers, sodass keine feste Gebühr seitens des Franchisenehmers zu zahlen ist.

Grundsätzlich sollten zudem die einzelnen Rechte und Pflichten der beiden Parteien als Besonderheiten innerhalb eines Franchisevertrages nicht fehlen. Umso detaillierter diese aufgeführt sind, desto geringer ist das Risiko, dass es später zu Streitigkeiten kommt.

Rechtliche Aspekte beim Franchisevertrag

Gesetzliche Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Da das Franchise-Recht in Deutschland nicht explizit als solches gesetzlich geregelt ist, gibt es in der Hinsicht keine konkreten, gesetzlichen Vorgaben zum Franchisevertrag. Allerdings gibt es dennoch rechtliche Rahmenbedingungen, da zum einen eine Reihe von Rechtsgebieten im Franchisevertrag einbezogen werden. Das sind unter anderem:

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Datenschutzrecht

All diese Komponenten umfasst der Franchisevertrag häufig. Zum anderen kann sich aus der jahrzehntelangen Rechtsprechung zu diversen Franchise-Fällen durchaus ein gewisser Standard ableiten lassen. Ein auf Franchise spezialisierter Anwalt ist daher für beide Seiten empfehlenswert.

Ein Franchise-Vertrag muss sich selbstverständlich an den nationalen Gesetzen orientieren, was ebenso für den sogenannten Verhaltenskodex gilt. Ebenfalls müssen die Rechte beachtet werden, die innerhalb der Europäischen Union gelten.

Auf eines muss beim Erstellen des Franchisevertrages auf jeden Fall geachtet werden, nämlich, dass dieser stets in der Ansprache des Landes zu verfassen ist, in dem der Franchisenehmer sitzt. Zudem muss der Vertrag selbstverständlich nach der Unterzeichnung dem jeweiligen Franchisenehmer ausgehändigt werden.

Typische Streitpunkte und ihre rechtlichen Lösungen

Im Zusammenhang mit Franchiseverträgen gibt es hin und wieder Streitigkeiten zwischen den zwei Parteien, also zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Typische Streitpunkte sind unter anderem:

  • Gebietsschutz
  • Anpassungen von Lizenzgebühren
  • Erwarteter Erfolg bleibt aus
  • Nichtauskehr von Rückvergütungen

Im besten Fall lassen sich diese Streitigkeiten auf einvernehmlichem Wege oder mit einer Mediation regeln. Sollte das nicht möglich sein, bleibt oftmals nur ein Gang zum Rechtsanwalt und somit im schlechtesten Fall vor Gericht. Dieses beurteilt in letzter Instanz, ob eventuell bestimmte Klauseln innerhalb des Franchisevertrages unwirksam sind. Es findet in dem Fall meistens auch eine Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt.

Fallstricke und häufige Fehlerquellen beim Franchisevertrag

Nicht selten nutzen Franchisegeber einheitliche Franchiseverträge und Muster, die allerdings im Hinblick auf die AGBs streng geprüft werden. So gibt es eine Reihe von Fallstricken und häufigere Fehlerquellen, die in solchen Verträgen zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Automatische Verlängerung des Vertrages
  • Pauschale Vertragsstrafen
  • Für eine Partei deutlich eingeschränktes Kündigungsrecht
  • Unverhältnismäßig umfangreiche Pflichten seitens des Franchisenehmers

Lass uns beispielhaft auf zwei häufige Fehlerquellen eingehen, zu denen mehrere Gerichtsurteile vorliegen.

Eines davon betrifft eine automatische Verlängerung des Franchisevertrages. Hier hat unter anderem der BGH geurteilt (XII ZR 1/17), dass eine derartige Klausel unter der Voraussetzung unwirksam ist, dass nicht schon bei Abschluss des Vertrages feststeht, bis zu welchem Zeitpunkt die Kündigung erfolgen muss, sollte eine automatische Verlängerung nicht gewünscht sein. Das hat übrigens nicht nur für Franchiseverträge Gültigkeit, sondern ebenfalls für andere Vertragsarten. (Quelle)

Eine zweite Fehlerquelle besteht darin, dass eine pauschale Vertragsstrafenvereinbarung in den AGBs steht. Diese ist häufig unwirksam, insbesondere mit der Begründung, dass es nur geringe Vertragsverstöße gibt und der Franchisenehmer in dem Zusammenhang entgegen Treu und Glauben in unangemessener Art und Weise benachteiligt werden würde. Auch dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VII ZR 308/16). (Quelle)

Was man beim Abschluss eines Franchisevertrages beachten sollte

Vor und beim Abschluss eines Franchisevertrages solltest du einige Punkte beachten, denn ein einmal unterschriebener Vertrag ist bindend. So sollten zum Beispiel insbesondere die folgenden Regelungen ausnahmslos im Franchisevertrag festgehalten sein:

  • Vertragslaufzeit (Dauer der Vereinbarung)
  • Angaben zum Betriebshandbuch
  • Beschaffung der Vorräte
  • Gebühren
  • Werbung
  • Schulungen
  • Leistungen beider Parteien

Zu den entsprechenden Themen sollte es innerhalb des Vertrages etwas ausführlichere Vereinbarungen geben.

Ebenfalls solltest du als Franchisenehmer beachten, wer den Vertrag überhaupt unterschreibt und unterschreiben darf. Handelt es sich dabei zum Beispiel um eine Muttergesellschaft? Oder ist es ein anderer, rechtlicher Vertreter, der mit dir den Vertrag abschließt? Kurz gesagt solltest du dich darüber informieren, wer dein Vertragspartner im Detail ist und welche Funktion er im Unternehmen ausübt.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt, auf den du beim Franchisevertrag vor der Unterzeichnung achten solltest, sind die Personalrichtlinien. Häufig machen Franchisegeber in der Hinsicht Vorgaben, als dass es zum Beispiel bestimmte Richtlinien im Hinblick auf die Personalausstattung gibt. Das kann unter anderem vorgeschriebene Schulungen umfassen, aber auch die Arbeitszeiten, Urlaubsgeld und eventuelle Prämien.

Wie man Risiken minimiert und eine erfolgreiche Partnerschaft sicherstellt

Natürlich sind sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer daran interessiert, dass die Partnerschaft reibungslos verläuft. Daher ist es sinnvoll, eventuelle Risiken zu minimieren und dadurch eine Erfolg versprechende Partnerschaft sicherzustellen.

Es gibt mehrere Maßnahmen, mittels derer die Parteien zur Risikoreduzierung beitragen können. Das sind zum Beispiel:

  1. Franchisegeber erstellt professionellen Franchisevertrag mit Hilfe eines Anwalts
  2. Im Vertrag sollten möglichst alle Details transparent und klar verständlich festgehalten werden
  3. Franchisenehmer lässt den Franchisevertrag seitens eines Rechtsanwaltes prüfen
  4. Umfangreiche Kommunikation vor dem Vertragsabschluss

Einige Risiken bestehen im Zusammenhang mit dem Franchisevertrag nach wie vor darin, dass es Missverständnisse gibt oder eine der Parteien Teile des Vertrages, meistens natürlich der Franchisenehmer, nicht oder falsch versteht.

Daher ist es empfehlenswert, dass schon vor Vertragsabschluss eine ausführliche Kommunikation zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern stattfindet. Das wird dadurch unterstützt, dass anschließend im Vertrag möglichst klare und transparente Vereinbarungen getroffen werden.

Dazu sollten viele Details zu den relevanten Punkten festgehalten werden. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dass du keine wichtigen Vertragsdetails falsch interpretierst, besteht die Möglichkeit, diesen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Zu empfehlen sind in dem Fall Anwaltskanzleien, die sich auf Franchising oder zumindest auf das Vertragsrecht spezialisiert haben.

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Franchisevertrag: Tipps zur Verhandlung und Gestaltung

Da innerhalb eines Franchisevertrages oft individuelle Vereinbarungen getroffen werden, gibt es für dich als Franchisenehmer oftmals die Möglichkeit, zumindest Teile zu deinen Gunsten zu gestalten. Deshalb sind auch Tipps im Rahmen der Gestaltung und der Verhandlung hilfreich.

Best Practices für Franchisegeber und -nehmer

Es gibt viele Best Practices für beide Seiten, die hilfreich während der Verhandlung und Vertragsgestaltung sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Freundlicher Umgangston
  • Bestimmtes Auftreten
  • Verhandlungsbereitschaft signalisieren
  • Vor den Verhandlungen eigene Ziele und Vorstellungen definieren
  • Keine absolut starren Positionen einnehmen
  • Vorab intensiv mit dem Franchisegeber beschäftigen
  • Optional: Rechtliche Prüfung durchführen lassen

Unterstützung durch Experten: Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Die meisten Franchiseverträge werden – zumindest auf Seiten des Franchisenehmers – ohne Anwalt abgeschlossen und auch nicht von einem Experten geprüft. Auf den Franchisegeber trifft das meistens nicht zu, denn die gegenüber dem Franchisenehmer oft standardisierten Franchiseverträge werden häufig von Juristen angefertigt.

In Einzelfällen kann es dennoch sinnvoll sein, dass sich angehende Franchisenehmer Unterstützung durch einen Experten, insbesondere einen Rechtsanwalt, einholen. Das ist zum Beispiel unter der Voraussetzung sinnvoll, dass es sich um einen etwas komplizierten Vertrag handelt und manche Inhalte nicht ganz klar sind. Ebenfalls ist das Zurateziehen einer Anwaltskanzlei durchaus sinnvoll, wenn du als Franchisenehmer einige Punkte individuell gestalten möchtest, die von der Norm abweichen.

Unterschiede internationaler Franchiseverträge

Wenn Franchise-Unternehmen international expandieren möchten, dann gibt es zu diesem Zweck mehrere Methoden. Jede Einzelne hat sowohl Vor- als auch Nachteile, sodass es wichtig ist, die Unterschiede zu kennen. Grundsätzlich kann insbesondere zwischen den folgenden Formen der geplanten Expansion ins Ausland differenziert werden:

  • Internationale Franchiseverträge
  • Echtes Master-Franchising
  • Area Development (“unechtes” Master-Franchising)
  • Joint Venture / Gesellschaftsrechtliches Engagement im Zielland

Wir möchten näher auf den internationalen Franchisevertrag eingehen, der gleichzeitig die einfachste Methode der Expansion ins Ausland darstellt.

Besonderheiten von Verträgen im internationalen Kontext

Wie im Inland, so haben Franchisegeber auch im Ausland die Möglichkeit, einzelne Franchiseverträge mit den jeweiligen Franchisenehmern im Zielland abzuschließen. Diese Verträge heißen deshalb internationale Franchiseverträge, weil sich Franchisegeber und Franchisenehmer nicht im gleichen Land befinden.

Eine Besonderheit bei derartigen Franchiseverträgen internationaler Art besteht darin, dass dort unbedingt eine Rechtswahl getroffen werden sollte. Damit ist gemeint, welches der zwei unterschiedlichen nationalen Rechte mit dem Vertrag gelten soll. Nur dann ist es einwandfrei nachzuvollziehen, welches Recht angewendet wird.

Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass ein Gerichtsstand vereinbart werden sollte. Dadurch können in erster Linie Nachteile in Prozessen verhindert werden. Internationale Franchiseverträge beinhalten allerdings manchmal Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten, worauf ebenfalls bei der Vereinbarung zu achten ist.

Chancen und Risiken bei Expansion ins Ausland

Eine Reihe von Franchise-Unternehmen ist in der Vergangenheit bereits mit Erfolg ins Ausland expandiert. Das ist insbesondere auf die Chancen und Vorteile zurückzuführen, die mit einer solchen internationalen Expansion verbunden sein können. Die wichtigsten Chancen sowie Risiken entnimmst du gerne der folgenden Tabelle:

Chancen & Vorteile Risiken & Nachteile
Umsatz- und/oder Gewinnsteigerung Es gelten andere Gesetze
Erschließen neuer Absatzmärkte Sprachliche Hürden verschiedener Art
Bekanntheitsgrad steigern Andere Geschäftsmentalität
Günstigere Konditionen bei Handelspartnern Hohe Investitionen
Standortvorteile im Ausland nutzen Andere Wünsche der Endkunden

Fazit: Die Bedeutung des Franchisevertrages für den Erfolg

Der Franchisevertrag ist die Grundlage einer jeden Franchising-Kooperation, die zwischen dem Franchisegeber und den Franchisenehmern zustande kommen soll. Er beinhaltet in erster Linie die Rahmenbedingungen, die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie Konditionen, die im Zusammenhang mit dem späteren Geschäftsverhältnis von Bedeutung sind.

Da Franchiseverträge an sich weder genormt sind noch spezielle gesetzliche Vorgaben gelten, sind oftmals individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Wichtig ist, dass sich Franchisegeber und Franchisenehmer einig über die Inhalte sind und diese vor allem auf Seiten der Franchisenehmer komplett nachvollziehbar und verständlich sind. Bestehen Zweifel oder bist du dir als angehender Franchisenehmer unsicher, ist es durchaus ratsam, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Auf jeden Fall ist der Franchisevertrag von enormer Bedeutung für den späteren Erfolg mit deinem neuen Unternehmen und als Franchise-Partner.

 

Foto von Amy Hirschi auf Unsplash