Rechtsformen – diese Unternehmensformen gibt es

Die Wahl der Rechtsform ist für alle Selbstständigen und Unternehmen von großer Bedeutung. Daher solltest du dich bereits vor der Gründung ausführlich darüber informieren, welche Unterschiede es zwischen den mehr als 15 Rechtsformen alleine in Deutschland gibt.

In unserem Beitrag erfährst du unter anderem, worauf du bei der Rechtsformwahl achten solltest. Ferner beschreiben wir die wichtigsten Rechtsformen ausführlicher und beschäftigen uns mit den Unterschieden. Darüber hinaus nennen wir dir einige Entscheidungshilfen, auf deren Grundlage du dich für die optimal passende Rechtsform entscheiden kannst.

Am Anfang steht die Wahl der Rechtsform

Vor jeder Gründung musst du dich entscheiden, welche Rechtsform dein Unternehmen zukünftig haben soll. In Deutschland gibt es über 15 Unternehmensformen, wobei in dieser Anzahl auch einige Mischformen enthalten sind.

Es existieren eine Reihe von Kriterien, die du bei der Wahl der Rechtsform beachten solltest. Dazu gehören zum Beispiel die Haftung, steuerliche Aspekte, Publizitätspflichten und die Mindesteinlage. Darüber hinaus solltest du dich fragen, welchen Sinn und Zweck du mit deinem Unternehmen verfolgen möchtest.

Ferner ist es ein wichtiges Entscheidungskriterium, ob du voraussichtlich dauerhaft als Einzelperson tätig sein möchtest oder es geplant ist, eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern anzustellen. An diesen und anderen Kriterien ist letztendlich die Rechtsformwahl auszurichten, sodass du die für dich optimal passende Rechtsform findest.

Bei den meisten Gründungen handelt es sich übrigens um sogenannte KMU. Die Abkürzung steht schlichtweg für „kleine und mittlere Unternehmen“.

 

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Arten der Rechtsform: Unternehmensformen auf einen Blick

Wie in der Einleitung bereits erwähnt, gibt es hierzulande mit Mischformen mehr als 15 Unternehmensformen, zwischen denen sich Gründer entscheiden können. Im Privatrecht wird insbesondere zwischen den Personen- und den Kapitalgesellschaften differenziert, worauf wir im Folgenden näher eingehen. Zu den Personengesellschaften zählen in erster Linie:

  • GbR
  • OHG
  • KG
Demgegenüber gehören vor allen Dingen die Aktiengesellschaft, die KGaA, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die SE zu den Kapitalgesellschaften. Auf die wichtigsten Rechtsformen möchten wir in den folgenden Abschnitten näher eingehen.

Kleingewerbetreibende

Bei Betreibenden eines Kleingewerbes handelt es sich nicht um eine spezielle Rechtsform im engeren Sinne. Stattdessen sind dies Einzelpersonen, die ein schlicht organisiertes Unternehmen leiten.

Es handelt sich nicht um Kaufleute, sodass keine Eintragung ins Handelsregister erfolgen muss. Typische Geschäfte, die oft von Kleingewerbetreibenden geführt werden, sind unter anderem Zeitschriftenläden, sehr kleine Fachgeschäfte sowie Kurierdienste.

Einzelunternehmen

Zahlreiche Gründer entscheiden sich in Deutschland für das Einzelunternehmen. Das ist letztendlich ein Oberbegriff für unterschiedliche Eigenschaften, welche die Personen haben und dementsprechend die passende Unternehmensform wählen.

In den Bereich der Einzelunternehmen fallen in erster Linie die folgenden Rechtsformen:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende
  • Kaufmann e.K. (Vollkaufmann)
  • 1-Personen-UG (Mini-GmbH)
  • 1-Personen-GmbH
  • 1-Personen AG (sehr selten)
Freiberufler und Kaufleute sowie Kleingewerbetreibende haben in ihrer Funktion als Einzelunternehmen eine persönliche Haftung. Haftungsbeschränkt hingegen sind die 1-Personen-UG, die 1-Personen-GmbH sowie die 1-Personen-AG. Hier haftet der Einzelunternehmer nicht mit seinem Privatvermögen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die erste Unternehmensform im Bereich der Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Alternativ wird häufig ebenfalls von einer BGB-Gesellschaft gesprochen.

Für die Gründung einer solchen Personengesellschaft ist es notwendig, dass es mindestens zwei Gesellschafter gibt. Dabei kann es sich um natürliche, alternativ allerdings ebenfalls um juristische Personen handeln, wie zum Beispiel um eine GmbH.

Es muss nicht zwingend einen wirtschaftlichen Zweck der BGB-Gesellschaft geben, damit die Gesellschaft eingerichtet werden kann. Zudem ist es möglich, dass der Gesellschaftsvertrag auch mündlich abgeschlossen wird. Ein Kennzeichen für die Haftung bei einer GbR ist, dass sämtliche Gesellschafter zum einen gesamtschuldnerisch und zum anderen auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Beim Begriff der Personengesellschaft denken die meisten Menschen sicherlich an eine OHG, der Offene Handelsgesellschaft. Wie bei der GbR müssen es auch in diesem Fall mindestens zwei Gesellschafter sein, welche an der Gründung beteiligt sind.

Eine weitere Gemeinsamkeit mit der BGB-Gesellschaft ist, dass es sich bei den Gesellschaftern ebenfalls entweder um natürliche oder juristische Person handeln kann. Es ist kein Mindestkapital zu beachten, allerdings muss die Eintragung ins Handelsregister obligatorisch bei der OHG vorgenommen werden.

Kennzeichnend für die OHG ist als Personenhandelsgesellschaft ferner, dass es seitens der Gesellschafter gegenüber Dritten keinerlei Beschränkung in der Haftung gibt.

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine weitere Personenhandelsgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft, kurz KG. Sie basiert auf der Unternehmensform der Offenen Handelsgesellschaft und es wird ebenfalls kein Mindestkapital benötigt.

Typisch für die KG ist vor allem, dass es zwei unterschiedliche Gesellschafterarten gibt. Zum einen handelt sich dabei um die Kommanditisten und zum anderen um die Komplementäre. Diese Differenzierung ist wichtig, denn nur der Komplementär haftet gegenüber Dritten uneingeschränkt. Beim Kommanditisten hingegen ist der Betrag der Haftung auf seine Einlage begrenzt.

Eine Art Untervariante der Kommanditgesellschaft ist die sogenannte GmbH & Co. KG. In dem Fall ist der Komplementär keine natürliche Person, sondern stattdessen handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das wiederum führt dazu, dass die gesamte GmbH & Co. KG bzw. die beteiligten Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine der häufigsten Rechtsformen, die in den Bereich der Kapitalgesellschaften fallen. Meistens sind es mittelgroße bis große Unternehmen, die sich für diese Rechtsform entscheiden.

Demzufolge handelt es sich bei der Aktiengesellschaft um eine juristische Person. Für die Gründung einer AG ist ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro notwendig. Bei der Aktiengesellschaft gibt es drei Organe, nämlich:

  • Hauptversammlung
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat

Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei der Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft obligatorisch, ebenso wie der schriftliche Gesellschaftsvertrag. Während der Vorstand die AG leitet, handelt es sich bei sämtlichen Aktionären automatisch um die Gesellschafter und gleichzeitige Miteigentümer der AG.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zu den bekanntesten Rechtsformen für Unternehmen zählt seit Jahrzehnten die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, noch besser unter der Bezeichnung GmbH bekannt.

Wichtig
Diese juristische Person zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Stattdessen beschränkt sich die Haftung auf das Stammkapital der GmbH. Dieses muss übrigens mindestens 25.000 Euro betragen.

Die Vertretung der GmbH übernimmt die Geschäftsführung, während die Gesellschafter als Inhaber der GmbH gelten.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Eine Art Unterform der GmbH ist die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als UG bezeichnet. Diese Rechtsform gibt es erst seit 13 Jahren, denn die Einführung fand 2008 statt.

Streng genommen handelt es sich bei der UG um keine eigenständige Rechtsform, weil das GmbH-Recht angewendet wird. Oftmals wird die UG auch als Mini-GmbH bezeichnet. Das liegt vor allem daran, dass das Stammkapital lediglich mindestens einen Euro betragen muss. Aus dem Grund entscheiden sich viele Gründer im ersten Schritt für eine UG, um die Rechtsform später bei steigenden Umsätzen in die einer GmbH zu ändern.

Sonstige übliche Rechtsformen

Neben den genannten Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es noch einige weitere Rechtsformen für Unternehmen. Manche davon stammen zwar aus dem Ausland, sind allerdings auch in Deutschland bekannt und werden von manchen Unternehmen verwendet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Societas Europaea (SE)
  • (Joint Venture) – keine eigene Rechtsform
  • Limited
  • Holding
Die Societas Europaea (SE) ist zum Beispiel eine Rechtsform, die von mittelgroßen bis großen Unternehmen zunehmend häufig gewählt wird. Dies gilt insbesondere für Firmen, die nicht nur im Inland, sondern ebenfalls im Ausland tätig sind. Ein bekanntes Beispiel ist hierzulande die Versicherungsgesellschaft Allianz SE.

Beim Joint Venture handelt es sich nicht um eine Rechtsform, denn es agieren rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen. Diese möchten ein gemeinsames Ziel erreichen, sodass zu diesem Zweck ein zeitlich befristetes Joint Venture gegründet wird.

Eine andere, sonstige Rechtsform ist die Limited, kurz Ltd. In Großbritannien handelt es sich um die am häufigsten genutzte Rechtsform überhaupt. Zu vergleichen ist die Limited mit der in Deutschland bekannten UG, sodass eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen existiert.

Die Holding ist eine Dachgesellschaft und hat einen einzigen Geschäftszweck. Dieser besteht darin, dass sich die Holding an einzelnen Unternehmen beteiligt und entsprechende Anteile hält.

Kapital- oder Personengesellschaft: was ist der Unterschied?

Wie du aufgrund der vorherigen Erläuterungen zu verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen bereits gelernt hast, gibt es zwei große Gruppen, denen sich nahezu alle Unternehmensformen zuordnen lassen.

Wichtig
Zum einen sind das die Kapital- und zum anderen die Personengesellschaften. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft handelt? Eine wesentliche Differenz bezieht sich auf die Haftung der Gesellschafter.

Bei einer Kapitalgesellschaft ist es regelmäßig so, dass sich die Haftung ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen bezieht. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer beschränkten Haftung.

Anders stellt sich die Situation bei Personengesellschaften wie der KG oder der GbR dar. Dort gibt es eine uneingeschränkte Haftung. Damit ist gemeint, dass neben dem Gesellschaftsvermögen auch das Privatvermögen der entsprechenden Gesellschafter mit in die Haftung einbezogen wird.

Ein Sonderfall im Bereich der Unternehmensformen ist übrigens die eingetragene Genossenschaft (eG). Diese ist weder den Personen- noch den Kapitalgesellschaften zuzuordnen, weil die eG in erster Linie ein Kooperationsmodell ist. Dieses wird häufig vor allem von mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen.

Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Hast du dich für ein Einzelunternehmen entschieden, dann gibt es in aller Regel zwei Möglichkeiten: Du bist entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler.

Als Freiberufler gelten solche Personen, die einer bestimmten Tätigkeit nachgehen. In dem Zusammenhang existiert ein Katalog mit anerkannten Freiberuflern, zu denen insbesondere die folgenden Tätigkeiten zählen:

  • Schriftsteller / Journalist
  • Architekt
  • Arzt
  • Designer
  • Rechtsanwalt /Notar
  • Künstler
Alle Berufe, die im Katalog nicht genannt sind, zählen automatisch zu den gewerblichen Tätigkeiten. Der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist ferner, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen, Gewerbetreibende ab einem bestimmten Gewinn jedoch schon. Zudem müssen sich Freiberufler keine Gewerbeanmeldung abholen, sondern ihre Tätigkeit lediglich dem Finanzamt melden.

Kleinunternehmerregelung: was ist das?

Öfter findet eine falsche Definition und Vorstellung von der Kleinunternehmerregelung statt. Es handelt sich dabei keinesfalls um eine eigene Rechtsform, sondern die Regelung bezieht sich ausschließlich auf das Umsatzsteuerrecht.

Kleinunternehmer liegen mit ihrem Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze, nämlich 22.000 Euro. Ist zudem nicht davon auszugehen, dass im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro überschritten werden, können die entsprechenden Personen bzw. Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das bedeutet, dass in dem Fall keine Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen ist.

Änderung der Rechtsform: was ist zu beachten?

Grundsätzlich haben Unternehmen nach ihrer gewählten Rechtsform die Möglichkeit, diese zukünftig ändern zu lassen. Es ist demzufolge nicht vorgeschrieben, dass eine einmal gewählte Unternehmensform in der Zukunft nicht geändert werden darf.

Manche Änderungen der Rechtsform entstehen sogar auf Grundlage eines Gesetzes automatisch, wenn zum Beispiel eine bisherige BGB-Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt. In dem Fall würde die GbR automatisch zu einer OHG.

Ein weiteres Beispiel ist eine bisher Offene Handelsgesellschaft (OHG), die per Gesetz zu einer Kommanditgesellschaft werden kann. Das trifft unter der Voraussetzung zu, dass bei mindestens einem Gesellschafter die Eintragung einer Beschränkung der Haftung vorgenommen wird.

Neben der Änderung der Rechtsform per Gesetz gibt es ferner die Möglichkeit, eine Rechtsformänderung auf Grundlage des Umwandlungsgesetzes seitens des entsprechenden Unternehmens zu beantragen und durchzuführen.

Hinweis
Allerdings beinhaltet das Umwandlungsgesetz sehr strenge Vorgaben, sodass nicht einfach jede Rechtsform problemlos in eine andere Unternehmensform geändert werden darf.

Entscheidungshilfen zur Wahl der richtigen Rechtsform

Da eine nachträgliche Änderung der Rechtsform nicht immer möglich und mit einem größeren Aufwand verbunden ist, solltest du dich sofort für die ideal passende Unternehmensform entscheiden.

Zu diesem Zweck gibt es Entscheidungshilfen. Diese bestehen vor allem in Fragen, bei deren Beantwortung du feststellen kannst, welche Rechtsform du sofort ausschließen kannst und welche Unternehmensformen in die engere Wahl kommen. Einige dieser Fragen sind:

  • Welcher Aufwand soll/ kann/ darf mit der Buchführung verbunden sein?
  • Ist der Ausschluss der persönlichen Haftung gewünscht?
  • Wie hoch kann das Mindestkapital sein?
  • Wie unabhängig möchte das Unternehmen arbeiten?
  • Welche Publizitäts- und Prüfungspflichten sind in der Praxis leistbar?
  • Soll das Unternehmen dauerhaft eher klein bleiben oder ist größeres Wachstum geplant?
Anhand einiger Antworten lassen sich manche Unternehmensformen schnell ausschließen. Wer beispielsweise eine persönliche Haftung vermeiden möchte, für den kommt weder eine OHG noch eine KG infrage. Stattdessen bleiben im Prinzip nur die Kapitalgesellschaften übrig.

Fazit: Die passende Rechtsform auf guter Basis auswählen

Wie du unserem Beitrag entnehmen kannst, gibt es einige Informationen, damit du die passende Rechtsform findest.

Zwar ist es prinzipiell möglich, manche Rechtsformen im Nachhinein zu ändern. Optimal jedoch wäre es, wenn du direkt die auf Dauer passende Unternehmensform findest.

Dabei könnten insbesondere die zuvor genannten Entscheidungshilfen nützlich sein. Du solltest dich also bereits einige Zeit vor der geplanten Gründung damit beschäftigen, welche Rechtsformen voraussichtlich für dich die meisten Vorteile beinhalten.

 

Photo by Andriyko Podilnyk on Unsplash