GbR gründen – dein Leitfaden für die Existenzgründung

Du möchtest dich selbstständig machen, weißt aber noch nicht wie? Wir informieren dich über alle wichtigen Aspekte der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Anmeldung deiner Geschäftstätigkeit bei den Behörden.
GbR gründen

Du wirst außerdem durch Lesen dieses Ratgeber-Artikels alle Vor- und Nachteile der GbR kennenlernen und zum Schluss selbst einschätzen können, ob die GbR die richtige Gesellschaftsform für dich ist.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen (Gesellschafter), die sich gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten (705 BGB). Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Da bei ihrer Gründung kein Handelsgewerbe entsteht, richtet sich der Geschäftsbetrieb nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Obwohl es dir vielleicht nicht bewusst ist, warst auch du sicher schon mal Gesellschafter einer GbR: Anhand einer Fahrgemeinschaft lässt sich das gut erklären. Die Gesellschafter (Mitfahrer) verpflichten sich den gemeinsamen Zweck zu fördern (Fortbewegung) und ihre Beiträge (Benzingeld) zu leisten.

Wie gründet man eine GbR?

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, wie das Beispiel der Fahrgemeinschaft verdeutlicht, mit am unkompliziertesten. Die einzigen Voraussetzungen sind der formfreie Vertrag sowie die Beteiligung von mind. zwei Gesellschaftern.

Mündliche Absprachen sind ebenfalls als Gesellschaftsvertrag anzusehen, jedoch bei umfangreicheren Vereinbarungen nicht zu empfehlen.

Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und dient in Schriftform als Beweismittel. Außerdem wird vermieden, dass Vereinbarungen falsch verstanden werden, da ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift zumeist gründlich geprüft wird.

Bei der Entstehung der GbR sind zwei Aspekte zu unterscheiden:

  1. Entstehung im Außenverhältnis
    – mit Aufnahme der Tätigkeit
  2. Entstehung im Innenverhältnis
    – mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages

Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Wenn du dich für den Vertrag in Schriftform entschieden hast, sollte dieser unbedingt folgende Punkte enthalten:

  • Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Dauer der Gesellschaft
  • Einlagen
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Pflichten der Gesellschafter
  • Gewinn- und Verlustverteilung (s. Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Entnahmen
  • Kündigung eines Gesellschafters
  • Tod eines Gesellschafters
  • Kontrollrecht
  • Salvatorische Klausel
  • Änderung des Gesellschaftsvertrags
TIPP: Unter folgenden Link findest du außerdem einen Mustervertrag und einige Hinweise der IHK Hessen zur Gründung einer GbR.

Anmeldung bei Behörden

Wer eine GbR aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit gründen möchte, muss diese beim Gewerbeamt anmelden. Solltest du nicht gewerblich tätig sein, ist keine Anmeldung erforderlich (Beispiel Fahrgemeinschaft).

Zunächst müssen sich alle Beteiligten Gesellschafter als Einzelunternehmer einer Gewerbeanmeldung unterziehen.

Anschließend erhält jeder seinen Gewerbeschein und die Einzelunternehmer schließen sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen.

Als nächstes folgt die Anmeldung der GbR beim zuständigen Gewerbeamt. Dazu erhältst du ein Formular, in das du bestimmte Angaben zu den Gesellschaftern, Betriebssitz und der ausgeübten Tätigkeit einträgst. Du kannst das Formular auch aus dem Internet herunterladen und direkt ans Gewerbeamt schicken. Du findest die Formulare über die jeweils regional zuständige IHK.

Für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt kannst du entweder einen formlosen Antrag versenden, woraufhin du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhältst oder ihn direkt ausdrucken und ausgefüllt abschicken. Besonders wenn du es eilig hast, solltest du lieber direkt das ausgefüllte Formular beilegen. Dieses Formular erhältst du über dein regional zuständiges Finanzamt.

Steuerliche Auswirkungen

Mit Vollendung der Anmeldung bei Behörden und Aufnahme der Tätigkeit wirst du erste Umsätze erzielen. Daher solltest du dich spätestens jetzt mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften unterliegen die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Geschäftsanteil der Einkommenssteuer. Du wirst daher eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen und deine Einkünfte mit dem entsprechenden Einkommensteuersatz versteuern.

Weiterhin kann eine Gewerbesteuerpflicht entstehen, wenn die GbR den Freibetrag übersteigt. Dieser liegt bei 24.500€ und wird vom steuerlichen Gewinn abgezogen. Aber keine Sorge – die gezahlte Gewerbesteuer kannst du dir im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung anrechnen lassen.

Zwar ist die GbR kein selbstständiges Steuerobjekt, trotzdem ist sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Daher muss die GbR regelmäßig im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung gezahlte sowie eingenommene Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer miteinander verrechnen und die Differenz ans Finanzamt abführen bzw. zurückfordern.

Haftung der Gesellschafter

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter der GbR mit ihrem kompletten Privatvermögen. Man spricht oft auch von der unmittelbaren, unbeschränkten und solidarischen Haftung. Sollte ein Gesellschafter austreten, muss er trotzdem für zum Zeitpunkt des Austritts bestehende Verbindlichkeiten haften. Wenn andererseits ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen wird, haftet dieser auch für bereits bestehende Verbindlichkeiten. Er hätte sich ein umfangreichen Überblick verschaffen können und war somit bei Eintritt mit der aktuellen finanziellen Lage einverstanden.

Andererseits ist es im Innenverhältnis durchaus möglich abweichende Vereinbarungen zu treffen. Dabei ist zu beachten, dass diese gegenüber Dritten unwirksam sind. Das bedeutet, dass ein Dritter, egal welche Vereinbarungen getroffen wurden, von dir die Zahlung verlangen kann. Innerhalb der GbR kannst du dann von den anderen Gesellschaftern das gezahlte Geld zurückfordern.

Erklärung der umfangreichen Haftung:

  • unbeschränkt: Haftung mit dem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen
  • unmittelbar: ein Gläubiger kann von jedem Gesellschafter die Begleichung der Schuld fordern
  • solidarisch: Haftung auch für Geschäfte, die ein anderer Gesellschafter abgeschlossen hat

Gesellschaftsrechtliche Einordnung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine von mehreren Personengesellschaften. Zu diesen gehören außerdem die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die ausschließlich für Freiberufler in Frage kommt. Sie sind auch keine juristischen Personen und besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit wie Kapitalgesellschaften. Trotzdem besitzt sie einzelne Rechte und Pflichten. Hierzu gehört beispielsweise die Umsatzsteuerpflicht als Unternehmer.

Weiterhin kennzeichnen sich Personengesellschaften im allgemeinen durch die persönliche Haftung und Mitarbeit ihrer Gesellschafter. Ein gravierender Unterschied zu Kapitalgesellschaften besteht darin, dass keine Kapitaleinlage notwendig ist. Zudem erfolgt die Gewinn und Verlustverteilung sowie die Abstimmung nach Köpfen. Sollte also nichts anderes vereinbart sein und ein Gesellschafter hat eine höhere Einlage geleistet, erhält er trotzdem nur den gleichen Anteil. Abgefedert wird dieser Effekt allerdings durch die unbeschränkte Haftung, da alle Gesellschafter im Verlustfall den gleichen Betrag nachschießen müssten.

Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse

Die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag bezüglich der Geschäftsführung regeln, welche Gesellschafter zum Abschluss von Geschäften befugt sind. Wurde darüber keine Vereinbarung getroffen, steht den Gesellschaftern die gemeinsame Geschäftsführung zu. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Widerspricht auch nur einer der Gesellschafter, darf es nicht abgeschlossen werden.

Grundsätzlich werden jedoch häufig zusätzliche Regelungen getroffen, mit denen Einzelne berechtigt werden, bestimmte Geschäfte eigenmächtig abzuschließen. Es kommt außerdem vor, dass nur einer der Gesellschafter alleiniger Geschäftsführer wird. In diesem Fall können die anderen Gesellschafter keine Geschäfte abschließen, erhalten aber stattdessen umfangreiche Kontroll- und Widerspruchsrechte.

Die Vertretung der GbR steht wie die Geschäftsführung allen gemeinsam zu. Im Falle der alleinigen Geschäftsführung ist jedoch davon auszugehen, dass er die Gesellschaft alleine vertreten darf.

Die Missachtung der Befugnisse kann schwerwiegende Folgen haben. Abgeschlossene Rechtsgeschäfte mit Dritten behalten unabhängig von der Zustimmung ihre Gültigkeit. Sollte der Gesellschaft ein Schaden durch ihr Handeln entstehen, können die anderen Gesellschafter auf Schadenersatz klagen.

GbR gründen: Was ist noch zu beachten?

Du solltest unbedingt beachten, dass die geleisteten Einlage gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschaft werden und nicht einfach wieder entnommen werden können. Daher solltest du, wenn du bereits Entnahmen geplant hast, deinen Anspruch im Gesellschaftsvertrag festhalten. Allerspätestens bist du am Ende eines jeden Geschäftsjahres dazu berechtigt, den auf dich entfallenen Gewinnanteil einzufordern.

Um einen besseren Überblick zu schaffen ist außerdem ein gemeinsames Geschäftskonto anzuraten, auf das jeder Gesellschafter eine bestimmte Einlage leistet. Zwar kannst du auch alles von deinem Privatkonto bezahlen und in die Gesellschaft einlegen, das ist allerdings aufwendiger und zumeist sehr unübersichtlich.

Vorteile der GbR

Die Vorteile der GbR liegen besonders in ihrer Einfachheit. Sie kann im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften formlos gegründet werden und benötigt keinen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Satzung).

Weiterhin entfällt die Kaufmannseigenschaft, wodurch die umfangreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) keine Anwendung finden. Stattdessen gilt für die GbR das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), weshalb sie auch BGB-Gesellschaft genannt wird.

Diese Simplizität geht zudem mit geringeren Kosten einher. So fällt bei der Gewerbeanmeldung nur eine geringe Gebühr an. Allein der Notar für die Beurkundung bei Kapitalgesellschaften sollte ein Vielfaches kosten. Weiterhin ist die Einhaltung des HGB mit weiteren Kosten und Aufwänden verbunden, die hier wegfallen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gesellschafter mehr Mitbestimmungsrechte haben und oft selbst aktiv tätig sind. Sie bringen gemeinsam ihre Arbeitskraft ein und bringen die Gesellschaft voran. Da sie unmittelbar von Verbesserungen profitieren, zeigen sie mehr Engagement als normale Mitarbeiter.

Nachteile der GbR

Der größte Nachteil der GbR bzw. von Personengesellschaften ist wohl die umfangreiche Haftung. Sollte etwas schief laufen, sind ihre Verluste nicht auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Im schlimmsten Fall kommt es nicht nur zur Insolvenz der Gesellschaft, sondern auch zur Privatinsolvenz der Gesellschafter.

Weiterhin haftest du auch für Fehltritte deiner Mitgesellschafter. Gläubiger können schließlich von jedem der Gesellschafter ihr Geld einfordern. Du kannst dir das Geld zwar zurückholen, allerdings nur, wenn derjenige ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Du solltest deine Geschäftspartner daher genau kennen und ihnen Vertrauen können.

Ein weiterer Nachteil könnte die Abstimmung mit den restlichen Gesellschaftern sein. Du kannst Entscheidungen nicht eigenmächtig treffen und musst auf deren Zustimmung hoffen. Im Vergleich zu anderen Gesellschaften ist das allerdings kein wirklicher Nachteil, außer du bist Einzelunternehmer oder alleiniger Teilhaber einer Kapitalgesellschaft.

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Alternativen zur GbR

Es gibt zahlreiche alternative Gesellschaftsformen, deren Erläuterung den Rahmen sprengen würde. Daher beschränken wir uns auf die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Infos zur Limited/Ltd haben wir in einem separaten Ratgeber-Artikel für dich zusammengefasst

OHG – Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist wie die GbR eine Personengesellschaft, muss aber die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) beachten. Sie ist der GbR im Allgemeinen sehr ähnlich, mit dem Unterschied, dass die Gesellschafter mit 4% ihrer Einlage am Gewinn beteiligt werden. Sollte ein Restgewinn verbleiben, wird er nach Köpfen aufgeteilt. Weiterhin können 4% der Kapitaleinlage während eines Jahres entnommen werden, auch wenn ein Verlust zu erwarten ist.

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist hingegen eine Kapitalgesellschaft und hat den Vorteil der beschränkten Haftung, die auf die Kapitaleinlage begrenzt ist. Im Gegenzug ist ein Mindestkapital von 25.000€ vorgeschrieben. Die GmbH besitzt außerdem eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist ein selbstständiges Steuerobjekt, welches mit Körperschaftssteuer belastet wird.

Die Gesellschafter sind mit ihren Einlagen am Stammkapital beteiligt und beziehen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auf diese Einkünfte fällt nur die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5% der Abgeltungssteuer an (26,375%).

UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Um eine Vereinfachung zu schaffen wurde 2008 die UG eingeführt. Sie wird auch als kleine GmbH bezeichnet. Der Unterschied besteht in den geringeren Anforderungen bei der Gründung. Bei dieser kann nämlich das Mindestkapital von 25.000€ unterschritten werden. Dafür muss allerdings 1/4 des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingezahlt werden, bis das Mindestkapital zur Umwandlung in eine GmbH zur Verfügung steht.

Fazit

Mit Hilfe dieses Artikels solltest du nun die Grundzüge der GbR besser verstehen. Möchtest du ein kleineres Gewerbe zusammen mit Geschäftspartnern eröffnen, ist die GbR eine gute Möglichkeit. Du kannst schnell und ohne großen Aufwand beginnen und die Gründung veranlassen. Der Nachteil liegt allerdings in der umfangreichen Haftung, welche bis zur Privatinsolvenz führen kann.

Selbstverständlich muss es nicht so kommen, das Risiko besteht allerdings. Solange du jedoch immer aufmerksam bist und keine hohen Kredite aufnimmst, die du nicht bedienen kannst, bist du auf eher der sicheren Seite.
Größere Geschäftsvorhaben, die mit viel Risiko einhergehen und viel Fremdkapital benötigen, sollten gegebenenfalls unter einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH geführt werden.

Abschließend noch ein Hinweis für diejenigen, die sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen möchten. Hier könnte die Partnerschaftsgesellschaft, die nur für Freiberufler geeignet ist, die bessere Alternative sein.

Wir hoffen, wir konnten dir die GbR und andere Gesellschaftsformen näherbringen und wünschen dir viel Erfolg bei deiner Unternehmensgründung.

Bildquelle: pixabay.com / Free-Photos